24/7-Einkauf: Neues Gesetz verändert Einkaufen im Südwesten

Auf dem Bild ist der Innenraum eines Supermarkts zu sehen. Im Vordergrund befinden sich grüne Obst- und Gemüsekisten, die mit verschiedenen Produkten wie Äpfeln, Zitronen, Birnen, Gurken, Salat und weiteren frischen Lebensmitteln gefüllt sind.
Symbolbild © imago/Manfred Segerer

Der wöchentliche Einkauf fällt einigen Menschen in Deutschland auch wegen der Öffnungszeiten der Supermärkte schwer. Nun jedoch könnte ein neues Gesetz das Einkaufen durch eine 24/7-Regel für immer verändern – zumindest im Südwesten.

Ein neues Gesetz verändert leise und doch mit gravierenden Folgen das Einkaufen im Südwesten. Vor allem eine Region könnte enorm profitieren. So könnte der wöchentliche Großeinkauf im Markt bald nicht mehr vom Kalender abhängen. Gewisse Dinge sollte man dabei aber beachten.

Wenn Versorgung zur Frage des Wochentags wird – und damit auch eine der Region

In vielen ländlichen Regionen entscheidet bis heute der Blick auf die Uhr darüber, ob der Kühlschrank noch gefüllt werden kann. Nach Ladenschluss, an Feiertagen oder sonntags bleibt oft nur der Weg in den nächsten Ort. Besonders für ältere Menschen, Berufstätige im Schichtdienst oder Familien ohne Auto wird das schnell zum Problem. Gleichzeitig hat sich in den vergangenen Jahren eine neue Form des Einkaufens etabliert. Kleine, automatisierte Läden ohne Personal sind dort entstanden, wo klassische Supermärkte wirtschaftlich nicht mehr tragfähig waren.

Bislang fehlte jedoch eine klare rechtliche Grundlage. Das bisherige Ladenöffnungsgesetz war auf solche Konzepte nicht ausgelegt. Betreiber mussten investieren, ohne zu wissen, ob ihre Öffnungszeiten langfristig erlaubt bleiben. Diese Unsicherheit bremste den Ausbau deutlich. Genau hier setzt jetzt eine geplante Neuregelung in Baden-Württemberg an.

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Neue Ladenöffnungszeiten auf dem Land – was das Gesetz konkret bedeutet

Der Landtag in Baden-Württemberg hat ein neues Ladenöffnungsgesetz angestoßen, das vollautomatisierten Mini-Supermärkten eine durchgehende Öffnung erlauben soll. Künftig dürfen diese Läden 24 Stunden am Tag und an allen sieben Wochentagen geöffnet sein, auch an Sonn- und Feiertagen. Die Regeln sind klar gefasst. Die Verkaufsfläche ist auf 150 Quadratmeter begrenzt, das Sortiment beschränkt sich auf Waren des täglichen Bedarfs. Da kein Personal vor Ort arbeitet, bleibt der gesetzliche Schutz von Sonn- und Feiertagen also definitiv gewahrt.

Für Anbieter wie das Schwäbisch Haller Start-up ORTkauf ist diese Klarheit entscheidend. Gerade der Sonntag gilt bei autonomen Läden als besonders umsatzstark. Ohne diese Möglichkeit wäre ein dauerhafter Betrieb vieler Standorte kaum wirtschaftlich. Für Verbraucher bringt das neue Modell vor allem Flexibilität. Einkäufe lassen sich spontan erledigen, unabhängig von Öffnungszeiten. Man zahlt zudem bargeldlos, der Zugang erfolgt einfach per Karte oder App. Studien aus anderen Bundesländern zeigen zudem, dass solche Läden die Grundversorgung sichern, ohne bestehende Supermärkte zu verdrängen.

(Quellen: Landtag Baden-Württemberg, Ladenöffnungsgesetz, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)