Abschiebung nach Afghanistan – BW schickt Straftäter zurück

Ein Schwarz-Weiß-Bild von einem Passagierflugzeug, das über einen hohen Sicherheitszaun hinwegfliegt. Der Zaun ist mit zahlreichen Rollen aus Stacheldraht gesichert.
Symbolbild © istockphoto/SCM Jeans

Baden-Württemberg schickt erneut einen verurteilten Straftäter zurück in sein Heimatland – und sorgt damit für neue Schlagzeilen. Die Abschiebung nach Afghanistan ist Teil einer größeren politischen Entwicklung.

Hinter der aktuellen Entscheidung steckt eine Debatte, die schon seit Wochen für viel Gesprächsstoff sorgt. Nun wollen die Verantwortlichen im Land die Regeln ändern, um in Zukunft schneller und direkter auf solche Fälle in der Praxis reagieren zu können.

Wieder Abschiebeflug nach Afghanistan

Es war erneut eine Abschiebung mit bundesweiter Beteiligung: Am 1. September hat man einen afghanischen Staatsangehörigen aus Baden-Württemberg nach Afghanistan zurückgeführt. Organisiert hat die Chartermaßnahme das Bundesministerium des Innern unter Beteiligung der Bundespolizei. In Baden-Württemberg waren der Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ im Ministerium der Justiz und für Migration sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe eingebunden. Die Landespolizei führte den Mann direkt aus der Strafhaft der Abschiebung zu.

Der Grund für die Rückführung: Der Betroffene ist rechtskräftig wegen versuchten Raubs verurteilt. Gegen ihn gilt ein Einreiseverbot für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten. Damit bleibt es nicht bei einem Einzelfall. Im laufenden Jahr sind bereits 24 Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben worden.

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Abschiebungen könnten noch deutlich zunehmen

Bundesweit hat die Bundesregierung seit dem Regierungsantritt der schwarz-roten Koalition insgesamt 250 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben. Möglich werden die Rückführungen durch eine umstrittene Zusammenarbeit deutscher Behörden mit der islamistischen Taliban-Regierung Afghanistans. Zuletzt sorgte dabei auch die Einreise von Vertretern der Taliban nach Deutschland für Diskussionen. Das Auswärtige Amt begründet die Kontakte mit dem politischen Ziel, Rückführungen nach Afghanistan zu ermöglichen. Dafür seien unter anderem Dokumente notwendig, die von der De-facto-Regierung anerkannt werden. Zudem benötigt man technische Voraussetzungen und zusätzliches Personal.

Und offenbar soll der Kreis der Betroffenen größer werden: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende Juli angekündigt, dass Abschiebungen künftig nicht mehr ausschließlich Straftäter und Gefährder treffen sollen. Nach den Plänen der Bundesregierung könnte man damit auch andere ausreisepflichtige Afghanen zurückführen. Die Abschiebung aus Baden-Württemberg ist deshalb mehr als nur ein einzelner Fall. Sie steht für einen Kurswechsel in der deutschen Migrationspolitik – und könnte ein Vorgeschmack auf weitere Rückführungen sein.

(Quellen: JuM BW)