Abschuss-Liste: Diese Tiere dürfen gejagt werden in Baden-Württemberg

Symbolbild

Diese Regelung ist umstritten, wegen eines Gerichtsstreits um den Abschuss, dürfen die Tiere im Allgäu nur noch auf einer Seite gejagt werden und zwar in Baden-Württemberg.

Wegen eines Gerichtsstreits um den Abschuss von Gämsen dürfen die Tiere im Allgäu nur noch auf einer Seite der Grenze gejagt werden.

Auf bayerischer Seite sei der Abschussplan bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ausgesetzt worden, teilte das Landratsamt Oberallgäu mit. In Baden-Württemberg gelte dagegen weiter ein Plan zum Abschuss von zwölf Tieren, sagte derSprecher der Arbeitsgruppe Rotwild Adelegg, Johannes Merta.

«Wir schütteln schon ein bisschen den Kopf darüber, was in Bayern passiert. Das kommt uns alles ein bisschen unverhältnismäßig vor.»In Bayern tobt schon seit Längerem ein Streit um die Frage, ob Gämsen gejagt werden sollten oder nicht. Jäger und Tierschützer halten die Gams für gefährdet – spätestens seitdem sie auf der Vorwarnliste der Roten Liste des Bundesamts für Naturschutz steht.Förster und Behörden wollen sie wie Hirsche und Rehe bejagen, weil die Tiere Baumsetzlinge abknabberten und so den klimatauglichen Umbau von Wäldern erschwerten.

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Gegen die Jagd der Tiere im Allgäuer Kürnachtal an der Landesgrenze hatte der Tierschutzverein Wildes Bayern geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg will Anfang 2022darüber entscheiden. /dpa