Abschuss: Nur in Baden-Württemberg darf dieses Tier gejagt werden

Ein Jäger im Wald
Symbolbild

Ein Aufschrei geht durch die Reihen der Tierschützer. Wie nun bekannt wurde gibt es ein Tier, welches so nur in Baden-Württemberg gejagt werden darf. Nun ist sogar ein Gericht damit beschäftigt.

Das Allgäu ist reich an Flora und Fauna. Gerne besuchen auch Familien die Region. Wanderungen und Ausflüge sind hier stets abwechslungsreich, dies ist auch der tollen Landschaft zu verdanken. Dort lebt ein Tier, das jetzt für viel Wirbel sorgt.

Zum Abschuss freigegeben! – Tierschützer sind entsetzt

Das Allgäu vereint Bayern und Baden-Württemberg landschaftlich. Vor der „Grenze“ machen Tiere und deren Gebiete natürlich nicht Halt. Das sorgt jetzt zu Freuden für einige Jäger. Dagegen gibt es Unverständnis gegenüber dem Bayerischen Vorgehen.

Mit der Thematik insgesamt muss sich nun sogar ein Gericht beschäftigen. Genauer gesagt, wird noch abgewartet, wie das Verwaltungsgericht Augsburg entscheiden wird. Denn hier wurde die letzte Entscheidung ausgesetzt.

Baden-Württemberg hält an Abschussplan fest

Laut der Arbeitsgruppe Rotwild Adelegg soll am Plan festgehalten werden, dass zwölf Tiere abgeschossen werden können. Dieser Plan so auch weiter so umgesetzt werden. Das zumindest erklärte der Sprecher der Arbeitsgruppe, Johannes Merta.

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Warum die Baden-Württemberger allerdings die Bayern nicht verstehen? Es tobt seit Längeren bereits eine Diskussion und ein Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Gämse, welche im Allgäu leben, abgeschossen werden dürfen, oder nicht.

Bedrohte Tierart soll gejagt werden

In Baden-Württemberg dürfen sie erlegt werden, in Bayern nicht. Denn zahlreiche Jäger und auch Tierschützer sagen, dass die Gams ein gefährdetes Tier ist. Sie steht sogar mittlerweile auf der Vorwarnliste der Roten Liste des Bundes für Naturschutz. Dennoch sollen Gämse wie Hirsche und Rehe bejagt werden.

Sie würden, eben wie das Rotwild auch, Baumsetzlinge anknabbern. Daher wollen Förster und Behörden gegen die Gämse vorgehen. Um eine solche Jagd zu verhindern, klagte der Tierschutzverein Wildes Bayern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Anfang 2022 wird eine Entscheidung dazu erwartet.