
Am 1. Mai gelten strenge Regeln – und wer dagegen verstößt, dem drohen in Baden-Württemberg empfindliche Bußgelder von bis zu 1.500 Euro. Viele kennen die Verbote gar nicht.
Der 1. Mai ist für viele ein Tag zum Ausschlafen, Feiern und Genießen. Doch was viele nicht wissen: Wer an diesem Feiertag gegen bestimmte Regeln verstößt, muss mit saftigen Strafen rechnen.
Feiertagsruhe gilt auch im eigenen Garten
Der 1. Mai ist einer der wenigen Feiertage, die nicht aus religiöser Tradition stammen. Seit über 130 Jahren gehört er den Gewerkschaften, den Kundgebungen, dem Frühling – und dem kollektiven Aufatmen nach einem langen April. Der Tag der Arbeit ist für viele Menschen in Baden-Württemberg ein willkommener freier Tag. Endlich ausschlafen, den Grill anwerfen oder im Garten werkeln – doch genau hier lauert eine teure Falle. Denn am 1. Mai gelten strenge Vorschriften, die viele Bürger gar nicht auf dem Schirm haben.
Grundlage dafür ist das Feiertagsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Es schützt gesetzliche Feiertage als Tage der Ruhe – und zwar von 0 bis 24 Uhr. Das bedeutet: Alles, was die Ruhe stören könnte, ist grundsätzlich tabu. Besonders bei lauten Arbeiten versteht das Gesetz keinen Spaß. Wer am Feiertag den Rasenmäher anwirft, mit der Bohrmaschine arbeitet oder mit dem Laubbläser hantiert, riskiert Ärger. Auch Hämmern oder elektrisches Heckenschneiden sind verboten. Erlaubt sind lediglich leise Tätigkeiten wie Blumen gießen oder andere leichte Gartenarbeiten. Auch Musik oder Feiern sind möglich – allerdings nur in Zimmerlautstärke.
Bei Verstößen kann es richtig teuer werden
Wer die Feiertagsruhe missachtet, muss im schlimmsten Fall mit einem Besuch vom Ordnungsamt oder sogar der Polizei rechnen. Denn Verstöße gegen das Feiertagsgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit – und können empfindliche Konsequenzen haben. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro.
Immerhin gibt es am 1. Mai in Baden-Württemberg kein Tanzverbot. Anders als an stillen Feiertagen wie Karfreitag darf gefeiert und getanzt werden. Allerdings bleiben die meisten Geschäfte geschlossen. Nur Tankstellen, Apotheken, Kioske und manche Bäckereien dürfen öffnen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, HEIDELBERG24, dpa)














