Aufruhr: Schwarzwald im Ausnahmezustand wegen wildem Wolf

Ein grau-brauner Wolf steht allein in einem dichten grünen Wald voller grüner Büsche und Bäume. Die Sonne scheint knapp auf die Wiese und der Wolf schaut interessiert in die Kamera des Fotografen.
Symbolbild © istockphoto/Sonja Ooms

Der Schwarzwald steht im Ausnahmezustand wegen eines einzigen Wolfs: Die Emotionen kochen hoch, Politik und Justiz greifen ein, während Angst, Faszination und Protest nun aufeinanderprallen.

Ein Schatten schleicht durch den Schwarzwald – und reißt tiefe Gräben. Zwischen Angst, Faszination und Wut entfacht ein Wolf einen Sturm der Emotionen.

Ein Wolf, der alle nervös macht

Der Schwarzwald steht Kopf, denn was zunächst wie ein weiteres Kapitel aus der Rückkehr der Wildnis klingt, ist längst zu einer hochemotionalen Grundsatzdebatte geworden. Petitionen sammeln zehntausendfach Unterschriften, Mahnwachen werden abgehalten, Klagen werden eingereicht. Wolfsfreunde und Wolfsgegner stehen sich unversöhnlich gegenüber – und mittendrin ein Tier, das polarisiert wie kaum ein anderes.

Es geht um den Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald, offiziell geführt unter der Kennung GW2672m. Das Tier aus dem Murgtal soll mehr als 100 Schafe, Rinder und Ziegen gerissen haben. Brisant: Nach Angaben des Umweltministeriums waren die betroffenen Weidetiere entweder gar nicht oder nicht korrekt mit Wolfsschutzzäunen gesichert. Für die einen ist der Fall damit klar, für die anderen ist genau das kein Argument für den Tod des Tieres. Die Debatte hat eine Wucht erreicht, die selbst die Landespolitik überrascht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann räumte ein, die große Emotionalität habe ihn verblüfft. Umweltministerin Thekla Walker spricht sogar von einer der schwersten Entscheidungen ihrer Amtszeit. Denn der Wolf ist Projektionsfläche: Für Schäfer ist er oft eine existenzielle Bedrohung, für Tierschützer ein Symbol gelungener Naturrückkehr.

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Gericht, Gewehr und Gewissensfragen

Nach langem Tauziehen ist nun eine Entscheidung gefallen, denn das Verwaltungsgericht Stuttgart hat grünes Licht gegeben. Der Wolf GW2672m darf abgeschossen werden. Begründung: Er gilt als verhaltensauffällig und soll gezielt die Nähe von Menschen suchen. Ein Spezialteam soll den Abschuss durchführen. Seit Bekanntwerden dieser Entscheidung wächst der Protest – mehrere Zehntausend Menschen haben Petitionen gegen den Abschuss unterschrieben.

Rechtliche Grundlage ist der Managementplan Wolf Baden-Württemberg. Er soll eine möglichst friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern und wurde von Naturschutz-, Tierzucht- und Jagdverbänden gemeinsam verabschiedet. Der Plan setzt auf wissenschaftliche Begleitung, Schutz der Weidetierhaltung, transparente Kommunikation sowie klare Handlungsempfehlungen. Die Notlösung bleibt der Abschuss problematischer Tiere. Doch genau hier entzündet sich der Streit. Ist wirklich alles versucht worden? Sicher ist nur eines: Jeder neue Riss, jede Sichtung nahe einer Gemeinde entfacht den Konflikt neu.

(Quellen: dpa, Umweltministerium Baden-Württemberg, Verwaltungsgericht Stuttgart)