Aus: Neues Verbot in Freibädern eingeführt in Baden-Württemberg

In einem Freibad genießen die Badegäste bei sommerlichen Temperaturen die Freibadsaison. Zu sehen sind mehrere Schwimmbecken und ein großer Sprungturm. Das Karlsruher Rheinstrandbad ist gerettet.
Symbolbild © imago/Panama Pictures

In Baden-Württemberg brechen neue Zeiten an, denn ein neues Verbot in Freibädern wird durch die Landesregierung eingeführt. Damit ist mit einer bekannten, von vielen geliebten, von anderen wiederum verachteten Sache für immer vorbei.

Neue Vorschriften verändern den Freibadbesuch in Baden-Württemberg. Viele Badegäste müssen sich jetzt umstellen. Manchen Gästen von Freibädern in Baden-Württemberg dürfte das neueste Verbot so gar nicht schmecken. Andere warten schon lange darauf.

Was viele Badegäste bislang kaum bemerkt haben

Der Nichtraucherschutz entwickelt sich bundesweit immer weiter. Während Rauchverbote in Restaurants, Behörden oder öffentlichen Gebäuden längst zum Alltag gehören, geraten inzwischen auch Außenbereiche stärker in den Fokus. Besonders Orte, an denen sich Familien und Kinder aufhalten, stehen dabei im Mittelpunkt vieler Debatten. Interessant ist dabei: Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum können sich Schadstoffe aus Tabakrauch auch im Freien noch mehrere Meter weit ausbreiten. Vor allem in dicht besetzten Bereichen oder unter Sonnenschirmen bleibt die Belastung oft länger bestehen, als viele vermuten.

Für Verbraucher gibt es deshalb einen ganz einfachen Tipp: Vor dem Freibadbesuch lohnt sich künftig ein Blick auf die jeweiligen Hinweisschilder und Lagepläne. Diese sind schnell auszumachen. Viele Betreiber kennzeichnen deshalb erlaubte und verbotene Bereiche inzwischen deutlich. Das kann unnötige Diskussionen oder sogar Bußgelder vermeiden. Als Raucher sollte man sich künftig nach solchen Schildern und Orten also lieber genau umschauen.

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Lang ersehntes Verbot in Freibädern: Hohe Strafen bei Missachtung

Die eigentliche Neuerung gilt seit dem 1. Juni. Baden-Württemberg schreibt nun ein landesweites Rauchverbot für öffentliche Freibäder vor. Damit endet der bisherige Flickenteppich unterschiedlicher Hausordnungen, der vielerorts für Verwirrung sorgte. Betroffen sind nicht nur Zigaretten. Auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen fallen unter die neue Regelung. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres können sogar bis zu 500 Euro fällig werden.

Komplett ausgeschlossen sind Raucher jedoch nicht. Freibadbetreiber dürfen dabei weiterhin spezielle Raucherzonen einrichten. Dies jedoch nur, sofern man andere Gäste dadurch nicht beeinträchtigt und Raucher dies nicht tun könnten. Genau dieser Punkt wird von einigen Fachleuten allerdings kritisch gesehen. Das neue Gesetz betrifft zudem weitere öffentliche Orte. Auch auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freizeitparks und Zoos gelten indessen strengere Vorgaben. Baden-Württemberg nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein und könnte anderen Ländern als Beispiel dienen.

(Quellen: SWR, eigene Recherche der KA-Insider-Redaktion)