Viele kennen sie nicht, doch sie können richtig wehtun: Für E-Scooter-Fahrer gelten nämlich überraschend strenge Regeln – und die Strafen sind härter, als man denken würde.
Obwohl es einem oft nicht so vorkommt: Auch E-Scooter-Fahrer müssen sich im Straßenverkehr an klare Regeln halten. Besser also, man informiert sich rechtzeitig!
Viele unterschätzen die Folgen – doch es droht weit mehr als nur ein Strafzettel
Man kommt aus der Kneipe oder aus dem Biergarten und will nicht ewig auf ein Taxi warten. Da steht ein Elektroscooter. Schnell draufspringen, entsperren, losrollen. Was kann schon passieren? Die Antwort: eine ganze Menge. Denn für E-Scooter-Fahrer gelten Regeln, die viele gar nicht auf dem Schirm haben – und die im Ernstfall richtig teuer werden können, und mehr. Viele glauben nämlich, mit dem Elektroroller seien sie ähnlich wie mit dem Fahrrad unterwegs. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum: Rechtlich zählen E-Scooter als Kraftfahrzeuge, also genau wie ein Auto oder Motorrad. Und damit gelten auch die gleichen Alkoholgrenzen.
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille auf dem E-Scooter erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit – 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind die Folge. Noch härter ist die Strafe, wenn man mit 1,1 Promille oder mehr fährt: Dann ist man absolut fahruntüchtig und bekommt eine Strafanzeige. Möglicherweise ist obendrein der Führerschein weg. Und ja: Das gilt auch dann, wenn man (noch) gar keinen Führerschein hat. In dem Fall kann man sich durch eine Trunkenheitsfahrt per E-Scooter den Weg zu einem späteren Führerschein komplett verbauen.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und im Nu ist die Zukunft verbaut
Beim Fahrradfahren gelten zwar andere Regeln, aber auch hier kann es eng werden. Erst ab 1,6 Promille gilt man auf dem Rad als absolut fahruntüchtig – dann droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Kommt es bei weniger Promille zu einem Unfall oder unsicherem Fahrverhalten, kann auch hier eine Anzeige folgen. Und wer keinen Führerschein hat? Auch dann kann eine MPU angeordnet werden, was spätere Fahrerlaubnisse stark verzögert oder unmöglich machen kann. Kurz gesagt: Auch auf dem Fahrrad kann Trunkenheit echte Konsequenzen haben.
Natürlich ist es schon schlimm genug, sich selbst zu gefährden. Doch wer betrunken auf den E-Scooter steigt, gefährdet auch andere – und das ist schlichtweg asozial. Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, trägt nun einmal Verantwortung. Für Fußgänger, Radfahrer, Kinder und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Verantwortung hört nicht auf, nur weil es spät ist oder ein paar Drinks im Spiel waren.
Die Regeln für E-Scooter-Fahrer sind ganz klar – man muss sie nur kennen. Und im Zweifel gilt: lieber mal laufen oder ein Taxi rufen. Die Sicherheit aller ist es wert.