Langsam reicht es einfach. Die Grundsteuer steigt in Baden-Württemberg und die Bürger laufen Sturm. So mancher fragt sich nun, wofür die Bürger noch alles bezahlen sollen.
Was zu viel ist, ist einfach zu viel – und so laufen die Bürger Sturm. Die Grundsteuer steigt in Baden-Württemberg, und für viele bedeuten diese Erhöhungen nun das finanzielle Ende. Die Bürger sorgen sich um ihre Zukunft.
Der Unmut ist groß
Alles wird teurer und dabei ist es egal, ob es sich um Lebensmittel, Versicherungen oder Strom und Gas handelt. Viele Bürger ächzen bereits jetzt unter der großen finanziellen Belastung. Jetzt steigt auch noch die Grundsteuer und für viele bedeutet diese Erhöhung das finanzielle Ende. Dabei gibt es dieses bundeseinheitliche Grundsteuergesetz bereits seit 1951. Die Grundsteuer wird auf Grundstücke sowie die Gebäude und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zwar zahlen die Eigentümer diese Steuer, allerdings können diese Kosten oftmals auf die Mieter umgelegt werden. Dennoch ist die Grundsteuer für die Bürger eine finanzielle Belastung, die für so manchen Unmut sorgt.
Zahlreiche Einsprüche liegen bereits vor
Dieser Unmut ist nun sogar noch größer, weil das Bundesverfassungsgericht im April 2018 das geltende System zur grundsteuerlichen Bewertung für unrechtmäßig erklärte. Bis zum 31. Dezember 2019 musste zwar eine gesetzliche Neuregelung entschieden sein. Allerdings durfte die Grundsteuer in der bestehenden Form bis zum 31. Dezember 2024 weiter gefordert werden. Dieser Stichtag ist nun abgelaufen, und so fordern die Städte und Gemeinden seit dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer auf der Basis des neuen Rechts. Weil sich unter anderem Baden-Württemberg den bundeseinheitlichen Regelungen nicht anschließen wollte, hat dieses Bundesland landesgesetzliche Regelungen aufgrund einer durch eine Grundgesetzänderung ermöglichten Öffnungsklausel getroffen.
Damit nimmt Baden-Württemberg die Bewertung des Grundvermögens anhand eines Bodenrichtwertmodells vor, sodass die Gebäude bei der Bemessung der Grundsteuer keine Rolle spielen. Der Bodenrichtwert ist ein amtlich festgestellter Wert, der mit der Grundstücksgröße multipliziert den Grundbesitzwert ergibt. Bei einer Nutzung zu Wohnzwecken wird die Grundsteuermesszahl errechnet. Anhand der Hebesätze berechnen die Kommunen sodann die endgültige Grundsteuerbelastung. Und die ist bei vielen Bürgern gewaltig. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass bereits 30 Prozent aller Betroffenen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegten. Aber auch in anderen Bundesländern laufen die Bürger Sturm. Es bleibt somit abzuwarten, ob die Modelle aufgrund des Widerstands bestehen bleiben.