In Stuttgart ist dicke Luft. Seit Jahren gibt es harsche Kritik an der Luftreinhaltung der Stadt. Diese Diskussionen gingen soweit, dass das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Umwelthilfe geklagt hatten.
Die Reinheit der Luft sollte vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart richterlich besprochen werden. Das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Umwelthilfe hatten gegenseitig Klage erhoben. Nun nimmt der Fall eine überraschende Wende.
Rechtsstreit wegen Luftreinhaltung in Stuttgart
Viele Jahre ging es hin und her zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Umwelthilfe. Anlass des Streites waren die Luftreinhaltungswerte der Stadt Stuttgart. Die Luft ist genau genommen nicht rein genug gewesen. Nun jedoch scheint es in Sachen Luftqualität einen Fortschritt zu geben. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte dazu: „Nach vielen Jahren und vielfältigen Anstrengungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen.“
Angeblich sollen sich die Messwerte in Stuttgart verbessert haben. Dies sollen auch Gutachten belegen. So sollen an allen Messstationen in Stuttgart die gemessenen Werte den Grenzwert eingehalten haben. Das bedeutet, das Stuttgart unter 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter liegt.
Umweltschutzmaßnahmen sollen Wirkung zeigen
Laut Verkehrsminister Hermann sind vor allem Umweltschutzmaßnahmen der Grund für die positive Entwicklung. Dazu zählen unter anderem auch Tempo 40, der Ausbau des Nahverkehrs und der Rad- und Fußwege sowie der Förderung von Fahrzeugen mit Filter und weniger Schadstoffausstoß.
Viele Jahre wurden am Neckartor besonders hohe Schadstoffwerte gemessen. Dies sorgte für Schlagzeilen auf bundesweiter Ebene. Nun jedoch fordert die FDP eine Folge aus den neuen Messwerten. Es sollen die Fahrverbotszonen in Stuttgart aufgehoben werden. Auch diese sorgten immer wieder für Kritik.
Das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Umwelthilfe haben ihre Klagen zurückgezogen. Damit muss sich das Verwaltungsgericht nicht mehr mit dem Thema Luftreinhaltung beschäftigen. Anlass des Beilegens der Rechtsstreitigkeiten sind die positiven Entwicklungen der gemessenen Schadstoffwerte.