Erleichterungen bei Abiturprüfungen geplant: Null-Punkte-Regel soll kippen

Viele Studenten in einer Schule.
Symbolbild Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Das Abitur ist für viele Menschen eine Herausforderung und eine echte große Prüfung im Leben. Die Null-Punkte-Regel gilt als äußerst hart und soll nun gekippt werden.

Schon einige Jahre ist die sehr harte Null-Punkte-Regel beim Abitur in der Kritik. Jetzt soll es entsprechende Erleichterungen geben, denn diese Regel soll fallen.

Abiprüfungen sollen geändert werden

Die Kultusministerin aus Baden-Württemberg, Theresa Schopper (Grüne) möchte bei den Abiturprüfungen Erleichterungen einführen. Vor allem die harte Null-Punkte-Regel soll dabei gekippt werden. Das Kultusministerium sagte dazu: „Wir wollen den betroffenen Schülerinnen und Schülern damit eine zweite Chance geben und Härtefälle vermeiden.“

Die bislang gültigen Regelungen für die Abiturprüfungen in Baden-Württemberg sehen vor, dass ein Prüfling sein Abitur komplett nicht besteht, wenn dieser nicht mindestens einen Prüfpunkt in den mündlichen Prüfungen erreicht. Wer bei einer schriftlichen Prüfung in einem Leistungsfach null Punkte bekommt, hat andere Möglichkeiten.

Verwirrung bei Abiturprüfungen

Das kann sehr verwirrend klingen. Bei einer mündlichen Null fällt der Prüfling durch. Bei einer schriftlichen Null kann er aber dagegen etwas tun. Denn dann darf er sich zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung anmelden. Doch das ist tatsächlich in der Praxis purer Stress für die Abiturienten. Häufig klagen diese auch über die Sorge zu Versagen.

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In der neuen Regelung, die aktuell geplant wird, sollen die Prüfungsanteile anders aufgeteilt werden. Die harte Null-Punkte-Regel würde dadurch entfallen. Es gibt dann fünf Teile der Abiturprüfung. Diese sind zwei mündliche Prüfungen, drei schriftliche Prüfungen und die Möglichkeit auf eine zusätzliche mündliche Prüfung.

Das Ministerium betont die Wichtigkeit

Die Regel-Änderungen sollen aber nicht dazu führen, dass die Abiturienten in Zukunft schlechter dastehen. „Hiermit geht keineswegs ein Qualitätsverlust einher. Die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten werden ohnehin nur zur Prüfung zugelassen, wenn sie gewisse Mindestnoten erreichen“, erklärte der Ministeriumssprecher.

Von der Regelungen seien auch nur wenige betroffen, denen man aber einen Ausgleich entsprechend schaffen möchte. „Denn wir wollen den Prüflingen nicht den ganzen Abschluss nehmen, nur weil sie einen Blackout haben.“ Dies würde von den Prüflingen sicherlich gut angenommen und könnte auch dafür sorgen, dass diese lockerer und befreiter in eine Prüfung gehen können.