Erste Schule in Baden-Württemberg verhängt neues Verbot

Schüler auf dem Weg zum Unterricht in einem Schulgebäude. Die Kinder und Jugendlichen gehen mit ihren Rucksäcken und Schultaschen auf dem Rücken in das Klassenzimmer.
Symbolbild © IMAGO/Independent Photo Agency Int.

An die eigene Schulzeit denken viele Menschen mit Freunde und Nostalgie zurück. Doch seitdem hat sich viel verändert, vor allem in den letzten paar Jahren. Desolate Zustände an deutschen Schulen sind keine Ausnahme mehr und so verhängt eine erste Schule in Baden-Württemberg nun ein neues Verbot.

An deutschen Schule gelten bestimmte Regeln und Pflichten, die es einzuhalten gilt. Die Prügelstrafe ist zwar zum Glück schon seit Jahrzehnten abgeschafft, doch an die Schulordnung müssen sich die Schüler trotzdem halten. Da vieles aber scheinbar immer noch zu lasch gehandhabt wird, verhängt die erste Schule in Baden-Württemberg jetzt ein bisher nie dagewesenes Verbot.

Dient dieses neue Verbot an Schulen der Disziplin oder der Überwachung?

Eine Schule in Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die den Gang zur Toilette während des Unterrichts untersagt. Diese Entscheidung betrifft die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule in Horb am Neckar und löst hitzige Debatten unter Schülern und Eltern aus. Besonders ältere Schüler fühlen sich durch das Verbot stark eingeschränkt und gegängelt. Die Schulleitung argumentiert dagegen und sieht in der gestiegenen Anzahl der Toilettengänge eine zunehmende Störung des Unterrichts. Die neue Regelung soll für mehr Disziplin und Ordnung sorgen.

Der Schulleiter der betroffenen Schule betont, dass viele Schüler die Toilettenpause missbraucht hätten. Viele hätten sich der Aufsicht entzogen oder sogar das Schulgelände unerlaubt verlassen. In einigen Fällen hätten Lehrkräfte Schüler sogar auf der Toilette beim Rauchen erwischt. Um solche Vorfälle zu verhindern, habe sich die Schulleitung gezwungen gesehen, ein strikteres Vorgehen zu wählen. Die Regelung soll dabei nicht nur für Ruhe im Unterricht sorgen. Man will die Schüler auch auf das Berufsleben vorbereiten, wo ja bekanntlich auch ähnliche Anforderungen herrschen.

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Ausnahmen und rechtliche Grauzonen rund um das Verbot

Obwohl die neue Regelung viele Schüler verärgert, bleibt sie nicht völlig ohne Ausnahmen. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen häufiger zur Toilette müssen, können eine Sondergenehmigung erhalten. Jedoch nur nach vorheriger Absprache. Kritiker bemängeln dabei, dass es den Schülern schwerfalle, intime Details mit dem Schulleiter zu besprechen, und dass dies zu zusätzlichem Stress führen könnte.

Rechtlich bewegt sich das Toilettenverbot auf einem schmalen Grat. Denn das Recht auf einen Toilettengang gilt als Grundrecht. Dennoch könne eine Schule verlangen, dass Schüler die Pausen für ihre Toilettengänge nutzen. Die Einführung allgemeiner Verhaltensregeln sei daher erlaubt, jedoch ohne ein pauschales Verbot. Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit und den pädagogischen Nutzen dieser Regelung dürfte weiterhin für Gesprächsstoff in Deutschland sorgen.