Da stellt sich die Frage nach dem Warum. Viele Flüchtlinge verlassen Baden-Württemberg nach Erhalt einer großen Finanzspritze. So mancher rümpft darüber die Nase und kann es einfach nicht glauben.
Ein Ausländer ohne Bleiberecht muss Deutschland verlassen. Bei einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland erhalten die Ausländer eine Starthilfe für den Neuanfang. Somit verlassen auch viele Flüchtlinge nach dem Erhalt der Finanzspritze Baden-Württemberg.
Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebung
Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde, müssen Deutschland verlassen. Es sei denn, es liegt ein Abschiebungsverbot oder ein Abschiebungshindernis vor. So steht es im Gesetz. Dabei hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor einer Abschiebung, also einer zwangsweisen Rückführung. Flüchtlingen, die freiwillig wieder in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein anderes Land umziehen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.
Finanzspritze als Starthilfe im Rückkehrland
Deshalb verlassen viele Flüchtlinge auch Baden-Württemberg nach Erhalt einer hohen Finanzspritze. Dieser Zuschuss ist ein Geldbetrag, der von Förderinstituten zur Verfügung gestellt wird und im Gegensatz zu Förderkrediten nicht zurückgezahlt werden muss. Zum einem umfasst diese Finanzspritze die Reise- und Transportkosten ins Rückkehrland. Dies umfasst die Kosten der Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum nächstgelegenen Flughafen, Bahnhof oder Busbahnhof im Zielland oder die Kraftstoffkosten in Höhe von 250 Euro pro Pkw. Außerdem enthält diese Finanzspritze neben den medizinisch notwendigen Kosten auch Reisebeihilfen für Ausgaben während der Reise.
Die größte Position dieses Zuschusses ist die Starthilfe für einen Neuanfang im Rückkehrland. Diese beträgt für Personen ab 18 Jahren 1.000 Euro und für Personen unter 18 Jahren 500 Euro, allerdings nicht mehr als 4.000 Euro pro Familienverband. Damit sind diese Zuschüsse eine echte Finanzspritze für jeden freiwillig ausreisenden Flüchtling ohne Bleiberecht. Dennoch sind Abschiebungen, also zwangsweise Rückführungen, in der Regel noch wesentlich teurer als freiwillige Ausreisen. Eine individuelle Beratung für freiwillig ausreisende Flüchtlinge bieten die Rückkehrberatungsstellen an. Diese kümmern sich um alle Belange, in denen Unterstützung und Begleitung gebraucht wird.