Friseurbesuche nur noch mit Corona-Test: Notbremse in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe Insider: Friseurbesuch nur mit Test in Baden-Württemberg.

Die Bundesregierung kündigt einheitliche Regelungen an.

In Baden-Württemberg wird man sich auf die Änderungen der Corona-Regeln einstellen müssen. Der Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist davon überzeugt, dass diese einheitliche Bundesnotbremse ab Montag, den 19. April in Kraft treten wird.

In allen Kreisen mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen gelten dann die verschärften Regeln.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr,
  • nur noch ein Haushalt plus 1 Person dürfen sich treffen,
  • Friseurbesuch nur mit aktuell negativem Test,
  • Baumärkte schließen wieder,
  • Buchläden dürfen für den normalen Publikumsverkehr öffnen.

SIND FRISEURE GEÖFFNET?

Die Handwerkskammer Stuttgart weist darauf hin, dass mit der Anwendung der neue bundeseinheitlichen Notbremse neue Regeln für Friseure in Hotspots gelten. So schreibt sie unter Berufung auf den Gesetzentwurf, dass Kundinnen und Kunden in Hotspots mit einer Inzidenz über 100 künftig einen negativen Corona-Test vor dem Friseurbesuch vorweisen müssen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Allerdings ist das eine vorläufige Einschätzung aufgrund des Entwurfs. Ob es eine Testpflicht geben wird, muss die Landesregierung in ihrer Corona-Verordnung festlegen.

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Dass die Buchläden wieder normal öffnen dürfen, ist schon als kleine Überraschung anzusehen. Diese neue Regelung gilt, weil ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gekippt wurde.

Buchhandlungen zählen nach dem Verwaltungsgericht zum Einzelhandel.

Schon lange herrscht in Deutschland aufgrund der einzelnen Bundesländer mit ihren unterschiedlichen Regelungen ein kleines Chaos.