Friseure, Restaurants & Co: Testpflicht wird verschärft für Mitarbeiter

Symbolbild

Die Testpflicht soll verschärft werden, ungeimpftes Personal hat es in der Zukunft sehr schwer auf der Arbeitsstelle.

Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Stuttgart.

Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.

Das Land reagiert mit der Verschärfung auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag.

Lesen Sie auch
Tragisch: Letzte trächtige Wölfin überfahren in Baden-Württemberg

Danach ist der Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Testpflicht geeignet. Die Maßnahme ist Teil der neuen
Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. /dpa