In Baden-Württemberg sorgt eine Entscheidung der Behörden für Diskussionen: Eine Stadt spricht plötzlich ein Demo-Verbot aus. Es stellt sich die Frage, ob das überhaupt rechtens ist.
Ob man eine angemeldete Versammlung überhaupt absagen darf, ist ein heikles Thema. Die folgende Stadt in Baden-Württemberg hat es gemacht und ein Demo-Verbot verhängt. Das sorgt jetzt für Aufsehen.
Demo-Verbot im Ländle: Nicht jeder heißt das Vorgehen gut
Darf man das überhaupt – Demonstrationen verbieten? Denn normalerweise gilt in Deutschland das Demonstrationsrecht – das ist sogar im Grundgesetz verankert. Eine Stadt in Baden-Württemberg hat es dennoch gemacht und ein Demo-Verbot ausgesprochen. Aber was ist eigentlich passiert? Es kam zum “Langen Marsch”. Das ist eine Protestaktion, die jedes Jahr stattfindet. Hier fordern kurdische Aktivisten die Freilassung von Abdullah Öcalan. Die Teilnehmer setzen sich zudem für die Rechte der Kurden ein und fordern politische Veränderungen. Im Zuge dieses Langen Marsches wurde am Donnerstag Lahr, eine Stadt im Ortenaukreis in Baden, zum Schauplatz von gewaltsamen Ausschreitungen. Hier nahmen rund 120 Menschen an der Versammlung teil – doch diese endete im Chaos. Demonstranten griffen Polizisten an und beschädigten Fahrzeuge. Sowohl Beamte als auch Teilnehmer der Demo wurden verletzt.
Angesichts dieser Ausschreitungen entschied sich eine Stadt in Baden-Württemberg kurzerhand dazu, ein Demo-Verbot zu verhängen. Weil für den Freitag nämlich der nächste Lange Marsch in Freiburg geplant war, hatte man Angst vor weiterer Gewalt. Die Universitätsstadt sagte die Protestaktion also ab. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ja, wenn die Gefahr groß ist, kann eine Stadt das machen. Freiburg betonte dabei jedoch ausdrücklich, dass das wirklich der letzte Schritt sei, wenn man keine andere Möglichkeit sehe. Doch ein generelles Demonstrationsverbot wäre selbstverständlich verfassungswidrig. Die Behörden müssen immer den Einzelfall prüfen. Im Fall des Langen Marsches am Freitag in Freiburg erschien die öffentliche Ordnung jedoch zu stark gefährdet.
Demonstrationsrecht vs. Sicherheitsinteresse: Die schwierige Abwägung
Obwohl die Stadt das Demo-Verbot verhängt hatte, trafen sich dennoch 30 Personen. Diese verhielten sich allerdings ruhig und verließen den Ort nach kurzer Zeit. Das Verbot der Demo in Freiburg zeigt, dass Städte durchaus handeln können, wenn Ausschreitungen drohen. Gleichzeitig bleibt das Demonstrationsrecht ein hohes Gut, das man nicht leichtfertig einschränken darf. Die Debatte um Sicherheit und Versammlungsfreiheit wird mit Blick auf zukünftige Proteste ziemlich sicher weitergehen.
Doch auch wenn wir ein Grundrecht auf Versammlung haben, gibt es wichtige Verhaltensregeln. Zu Karneval zum Beispiel sind viele Kostüme verboten – dabei drohen einem bis zu 10.000 Euro Strafe!