Größter Autozulieferer aus Baden-Württemberg führt Maßnahme ein

Eine Produktionsstraße eines Automobilherstellers, vielleicht auch eines Autozulieferers, ist zu sehen. In einer großen Halle stehen Roboter entlang der Produktionsstraße in der Montage.
Symbolbild © istockphoto/alvarez

Schon wieder trifft es ein Großunternehmen. Der größte Autozulieferer aus Baden-Württemberg führt nun harte Maßnahmen ein. Die Belegschaft plagt Unsicherheit und Zweifel an der Zukunft werden laut.

Die Hiobsbotschaften haben einfach kein Ende. Jetzt führt auch der größte Autozulieferer aus Baden-Württemberg Maßnahmen ein. Zwar soll so Schlimmeres verhindert werden, die Angst unter der Belegschaft ist dennoch groß.

Diese Maßnahme ist in der Arbeitswelt gängige Praxis

Der größte Autozulieferer aus Baden-Württemberg greift angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage auf Maßnahmen zurück, die in der Arbeitswelt gängige Praxis sind. Ein Unternehmen kann diese Maßnahme ergreifen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein kurzfristig erheblicher Arbeitsausfall mit Lohnausfall vorliegt. Durch die Maßnahme werden die Arbeitsplätze erhalten und eine Wiederaufnahme der Arbeit ist flexibel möglich. Die eingearbeiteten Fachkräfte verbleiben dabei im Unternehmen und Bewerbungs- und Einstellungsprozesse entfallen.

Kurzarbeit vorteilhafter als Entlassungen

Aus diesen Gründen hat sich nun wohl auch der größte Autozulieferer aus Baden-Württemberg, die ZF Friedrichshafen AG, in Abstimmung mit der Arbeitnehmervertretung auf Kurzarbeit verständigt. Von dieser Kurzarbeit sind etwa 1.500 Mitarbeiter am Standort Friedrichshafen im Bereich Fertigung und Montage des Traxon-Lkw-Getriebes betroffen. Die Maßnahme ist vorerst bis Anfang 2025 geplant. Die derzeitige Marktschwäche im Nutzfahrzeugbereich machte die Kurzarbeit notwendig. Viele große Hersteller halten sich bei Investitionen wegen der vorliegenden geopolitischen Unsicherheiten zurück. Das wirkt sich direkt auf die Zulieferer aus, sodass die ZF Friedrichshafen AG die Beschäftigten bereits ab Dezember in Kurzarbeit schickt.

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Bei der Kurzarbeit muss die gesamte oder auch nur ein Teil der Belegschaft eine geringere Anzahl an Stunden arbeiten, als es laut Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Es ist allerdings auch möglich, dass die betroffenen Beschäftigten in diesem Zeitraum überhaupt nicht arbeiten. Der Verdienstausfall wird durch die Zahlung eines Kurzarbeitergeldes zumindest teilweise ausgeglichen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der Höhe des Gehalts, das die Mitarbeiter normalerweise nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben erhalten. Der Schock der Belegschaft aufgrund der anstehenden Kurzarbeit sitzt wohl tief. So kurz vor den Weihnachtsfeiertagen möchte niemand eine derartige Nachricht erhalten. Diese Maßnahme dürfte aber dennoch besser sein als Entlassungen.