Gut integrierte Ausländer erhalten leichter Aufenthaltsrecht

Mann auf der Baustelle bei der Arbeit
Symbolbild © istockphoto/Anton Novikov

Baden-Württemberg will gut integrierten Ausländern leichter einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen.

Dies teilten das Staatsministerium und das Migrationsministerium am Samstag in Stuttgart mit. Das Land erließ einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden, damit künftig die gesetzlichen Spielräume des Aufenthaltsgesetzes einheitlich zugunsten eines Bleiberechts gut integrierter Flüchtlinge genutzt werden, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

Damit wurde ein Vorhaben des Koalitionsvertrags von Grün-Schwarz umgesetzt.Konkrete Zahlen über die Anzahl der Betroffenen gibt es nicht. Ein Sprecher des Migrationsministerium sagte, es finde immer eine Einzelfallprüfung statt.Konkret geht es um Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes; Ausländerrecht ist Bundesrecht. Der Paragraf sieht vor, dass Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nur als Geduldete im Land leben, nach acht Jahren ein Aufenthaltsrecht erlangen können – in besonderen Fällen nach sechs Jahren. Diese beiden Fristen können bei besonderen Integrationsleistungen um zwei Jahre verkürzt werden.

Solche Beispiele werden nun in dem Erlass der Landesregierung konkretisiert.Der Staatssekretär im Staatsministerium, Florian Hassler (Grüne), sagte: «Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie von Humanität und Ordnung.» Er verwies unter anderem auf den Wunsch vieler Unternehmen, die Regeln für gut integrierte Flüchtlinge imArbeitsleben großzügiger auszulegen. «Denn in vielen Branchen – von der Gastronomie, über die Pflege bis zum produzierenden Gewerbe – wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht.» Gut integrierte Beschäftigte, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, würden nun eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen.Die Wirtschaft klagt schon seit Jahren über fehlende Fachkräfte. Der im Juni 2022 aktualisierte Fachkräfte-Monitor des BWIHK prognostiziert für den Südwesten für das Jahr 2035 eine Lücke von 903 000 Fachkräften, wie das Wirtschaftsministerium auf Anfragemitteilte. Dies bedeute rein rechnerisch einen zusätzlichen Fachkräftebedarf von rund 70 000 Fachkräften pro Jahr.Der Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek (CDU), sagte: «Menschen, die gut integriert sind und keine Straftaten begehen, wollen wir eine reelle Bleibeperspektive geben. Das ist nicht nur ein Zeichen von Menschlichkeit, sondern entspricht auch dem Interesse unserer Wirtschaft. Wer kontinuierlich einen Beruf ausübt, Deutsch lernt und sich noch sozial engagiert, der hat eine Zukunft hier bei uns.»Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, Hans-Ulrich Rülke, sagte, mit der Initiative folge Grün-Schwarz der Ampel-Koalition im Bund. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz bemerkte, die Anwendungshinweise seien Teil eines modernen Einwanderungsrechts.Ein weiterer wichtiger Baustein für das Bleiberecht gut integrierter Ausländer sei die Härtefallkommission, teilten die beiden Ministerien weiter mit. Dort habe sich die Quote der stattgegebenen Anträge nachhaltig erhöht. /dpa

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