
Diese Änderungen werden möglicherweise einige Haushalte vor neue Herausforderungen stellen. Neue Regeln kommen ab März in Baden-Württemberg und sind für manchen ein Segen. Die Freude ist dennoch verhalten.
Für viele Haushalte gilt jetzt, sich anzupassen und umzustellen. Ab März kommen in Baden-Württemberg neue Regeln, die neben Klarheit und Flexibilität auch ein einfaches Verfahren mit sich bringen. Eine Entscheidung sollte trotzdem wohlüberlegt sein.
130.000 kleine Solaranlagen in Baden-Württemberg
Die steigenden Kosten aufgrund der Inflation, der gestiegenen Preise sowie höherer Nebenkosten stellen so manchen Haushalt vor neue Herausforderungen. Besonders die Energiekosten steigen zunehmend, weil Strompreise, Gaspreise und Netzentgelte oft stärker schwanken und längerfristig ansteigen können. Eine Möglichkeit, diese Kosten zu senken, besteht darin, auf Solarenergie umzusteigen. Schließlich reduzieren Photovoltaikmodule zur eigenen Stromerzeugung den Bezug aus dem Netz und damit die Stromrechnung. So sind auch Balkonkraftwerke in den letzten Jahren stark gewachsen, sodass inzwischen allein in Baden-Württemberg mehr als 130.000 solcher kleinen Solaranlagen offiziell gemeldet sind. Eine neue Regel gilt jedoch ab März, die für Klarheit und Vereinfachung sorgt.
Überarbeitete VDE-Anwendungsregel sorgt für Klarheit
Der VDE als größte Technologieorganisation Europas vereint Wissenschaft, Standardisierung, Prüfung, Zertifizierung und Anwendungsberatung unter einem Dach. Die vom VDE getragene Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik, kurz DKE, ist die Plattform für rund 10.000 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zur Erarbeitung von Normen, Standards und Sicherheitsbestimmungen. Normen unterstützen den weltweiten Handel und dienen der Sicherheit und Funktionalität von Produkten und Anlagen. Nach achtjähriger Normungsarbeit veröffentlichte der VDE im Dezember 2025 erstmalig die DIN VDE V 0126-95 als nationale Produktnorm für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke).
Ab März 2026 kommt nun die überarbeitete VDE-Anwendungsregel N 4105:2026 zum Zug. Sie sorgt vor allem bei der Verbindung von Balkonkraftwerken mit kleinen Speichern für mehr Klarheit und Flexibilität. Verbraucher können nun freier entscheiden, wie sie ihren selbst erzeugten Strom nutzen oder speichern wollen, solange die maximale Einspeiseleistung ins Hausnetz 800 Watt nicht überschreitet. Außerdem wurde die Anmeldung ebenfalls erheblich vereinfacht. Es genügt eine Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Eine gesonderte Benachrichtigung des lokalen Netzbetreibers ist nicht mehr erforderlich. Mit den in Baden-Württemberg erreichbaren etwa 1.600 bis 1.800 Sonnenstunden lohnt es sich eventuell, die ab März geltenden neuen Regeln für Balkonkraftwerke zu nutzen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














