Jagd: Haustiere zum Abschuss freigegeben in Baden-Württemberg

Eine Katze auf der Jagd in der Natur. Die Katze ist zu sehen, wie sie im hohen Gras steht. Sie scheint Beute zu jagen und liegt auf der Lauer.
Symbolbild © istockphoto/Nils Jacobi

In Baden-Württemberg sind Haustiere zum Abschuss freigegeben. Das heißt: Jäger dürfen Haustiere wie Katzen und Hunde unter bestimmten Voraussetzungen töten. Für Besitzer ist höchste Vorsicht geboten.

Klingt unvorstellbar, stimmt aber wirklich: Haustiere sind in Baden-Württemberg zum Abschuss freigegeben. Jäger dürfen Katzen, Hunde und Co. offiziell in bestimmten Fällen töten. So muss die eigene Katze um ihr Leben fürchten, obwohl sie sich ganz normal verhält.

Haustiere zum Abschuss freigegeben: Unfassbare Anzahl an Tieren getötet

In ganz Deutschland ist der Abschuss von Haustieren unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, mit Ausnahme des Saarlands. Dort ist die Tötung von Haustieren grundsätzlich seit 2014 verboten. In Nordrhein-Westfalen verbietet das Landesjagdgesetz den Abschuss von Katzen, nicht aber von Hunden. Heißt also, dass Jäger in 14 Bundesländern nach eigenem Ermessen Katzen, Hunde und Co. erschießen dürfen, sollten die Tiere gegen bestimmte Regeln verstoßen. Daher fürchten zahlreiche Haustierbesitzer um ihre Vierbeiner.

Das sorgt dafür, dass eine erschreckende Anzahl an Tieren Jahr für Jahr durch Jäger stirbt. Nicht jedes Bundesland erfasst die Anzahl der getöteten Tiere, tatsächlich machen das nur fünf, Baden-Württemberg gehört nicht dazu. Und die Zahlen aus diesen fünf Bundesländern sind erschreckend. Zwischen 2007 und 2022 erschossen Jäger knapp 160.000 Katzen und 900 Hunde. Rechnet man diese Zahlen auf ganz Deutschland hoch, dürften die Zahlen viel höher liegen. Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass pro Jahr mehrere Zehntausend Katzen und Hunderte Hunde sterben.

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Diese Bedingung muss für den Abschuss von Haustieren erfüllt sein

Natürlich dürfen Jäger nicht ohne Grund Haustiere erschießen. Am Ende darf jedoch jeder Jäger selbst entscheiden, ob die Kriterien für einen Abschuss als erfüllt gelten. In der Regel prüft auch keine Behörde diese Abschüsse nachträglich. Zwar weist das Landesjagdgesetz darauf hin, den Abschuss nur in äußersten Ausnahmefällen anzuwenden. Die hohe Zahl der getöteten Tiere in Deutschland lässt aber laut Experten darauf schließen, dass es sich wohl nicht immer um Ausnahmen handelt.

Damit Jäger auf Katzen und Hunde schießen dürfen, müssen diese eine Gefahr für freilaufende Wildtiere darstellen. Zudem benötigen Jäger in Baden-Württemberg derzeit eine Genehmigung der örtlichen Polizeibehörde. Diese erhalten Jäger nur, wenn nachweislich eine Gefahr von den Haustiere ausgeht. Beispielsweise muss eine Katze Jagd auf stark bedrohte einheimische Vögel machen, um zum Abschuss freigegeben zu werden. Tierschützer raten daher, ihren Katzen beispielsweise eine Glocke umzubinden, um Vögel durch das Geräusch zu warnen – und so die eigene Katze vor dem Abschuss zu bewahren.