Kontrollen: Ansturm im Schwarzwald am Wochenende – Das kam dabei raus

Großer Andrang im Schwarzwald Stau Schnee
Symbolbild Foto: Aaron Klewer/er24

Rund um den Schwarzwald kam es an diesem Wochenende wieder zu Polizeikontrollen, viele Besucher wollten den verschneiten Schwarzwald besuchen.

Angelehnt an das zielführende Einsatzkonzept der vergangenen Wochenenden waren auch an diesem Samstag und Sonntag wieder mehrere Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Offenburg unter der Leitung von Beamten der Verkehrspolizei sowie Mitarbeiter örtlich zuständiger Behörden in den schneebedeckten Höhenlagen des Nordschwarzwaldes vor Ort.

Die gute Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen trug dazu bei, dass Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen für Wintertouristen und den öffentlichen Personennahverkehr auf ein Mindestmaß reduziert werden konnten.

So blieben im Verlauf des Samstags Behinderungen entlang der B500 weitestgehend aus. Trotz mäßiger Wetterbedingungen waren die Parkplätze in Unterstmatt, Seibelseckle und Ruhestein kurz nach 9 Uhr bereits jedoch nahezu ausgeschöpft.

Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes Gernsbach und die Polizei ahndeten insgesamt 30 Ordnungswidrigkeiten. Auch am Sonntag mussten trotz hohen Verkehrsaufkommens keine Sperrungen eingerichtet werden.

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Die Gemeindevollzugsdienste aus Bühl und Gernsbach überwachten gemeinsam mit der Polizei die Verkehrssituation und beanstandeten behördenübergreifend fast 70 Verkehrsteilnehmer.

Die Kapazitäten der Parkflächen war zwar ausgelastet, aber nicht überlastet. Im Verlauf des Wochenendes ereigneten sich in den Höhenlagen zwei Unfälle und eine Verkehrsunfallflucht. Es blieb jedoch jeweils bei Sachschäden. Größere Rettungseinsätze über die Zufahrten der B500 blieben glücklicherweise aus.

Die Polizei weist auch im Hinblick auf die kommenden Wochenenden nochmals ausdrücklich darauf hin, die ausgewiesenen Halteverbote zu beachten und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in die Planung miteinzubeziehen.

Insbesondere müssen Not- und Rettungswege freigehalten werden. Etwaige Missachtungen der geltenden Regeln werden auch weiterhin mit Bußgeldern bestraft – in Einzelfällen können Fahrzeuge abgeschleppt werden. /ots