Leitungswasser: Abkochgebot für Großstadt in Baden-Württemberg

Auf dem Bild ist zu sehen, wie eine Person ein Glas unter einen Wasserhahn hält, aus dem klares Leitungswasser sprudelt. Das Glas wird gerade gefüllt, im Fokus stehen das Wasser und die Hand.
Symbolbild © imago/photothek

Vorsicht beim Wasserkonsum: In Teilen Baden-Württembergs gilt ein Abkochgebot für Leitungswasser. Grund ist der Verdacht auf bakterielle Verunreinigung – betroffene Haushalte müssen ihr Trinkwasser vor dem Verzehr unbedingt abkochen.

Aktuell gilt ein Abkochgebot für Leitungswasser in Baden-Württemberg: Tausende Haushalte sind betroffen und müssen ihr Wasser vor der Nutzung abkochen.

Sofortmaßnahme Chlorung: Gesundheitsamt schlägt Alarm – Bakterien in Routinekontrolle entdeckt

Was für die meisten Menschen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit ist, wird zurzeit für Tausende Haushalte zum Hindernis: sauberes Trinkwasser einfach aus dem Hahn zapfen. Seit Freitag gilt ein striktes Leitungswasser-Abkochgebot in Stutensee und im Bruchsaler Stadtteil Büchenau. Grund ist der Verdacht auf eine Verunreinigung mit E. coli-Bakterien. Das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe verfügte das Abkochgebot, nachdem eine routinemäßige Wasserprobe in einem Stadtteil den Verdacht auf E. coli-Bakterien ergeben hatte. Diese Bakterien gelten als häufige Verursacher von Magen-Darm-Erkrankungen mit Durchfall und anderen Beschwerden. Besonders für Säuglinge und Menschen mit geschwächtem Immunsystem stellt verunreinigtes Wasser eine ernste Gefahr dar.

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Als Sofortmaßnahme leiteten die Verantwortlichen eine Chlorung des Wassers ein. Diese Vorsichtsmaßnahme betrifft nicht nur Büchenau, sondern auch das angeschlossene Versorgungsnetz der Nachbarstadt Stutensee, die mit dem gleichen Problem kämpft. Die Stadt warnt insbesondere Aquarien-Betreiber vor den Auswirkungen des gechlorten Wassers auf ihre Tiere. Das aktuelle Leitungswasser-Abkochgebot in Baden-Württemberg zeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität sind.

Entwarnung noch nicht möglich: Lange Wartezeit für betroffene Haushalte

Eine Entwarnung können die Behörden leider erst frühestens in der kommenden Woche geben. Zuvor müssen weitere Proben den Verdacht auf Bakterien entkräften. Bis dahin bleibt für die Menschen in Büchenau und Teilen Stutensees nur der mühsame Griff zum Wasserkocher – ein unbequemer Alltag, der zeigt, wie zerbrechlich unsere vermeintlich selbstverständliche Grundversorgung mit sauberem Trinkwasser sein kann. Die betroffenen Haushalte müssen sich noch bis mindestens Anfang der Woche gedulden, bis das Abkochgebot für Leitungswasser in diesem Bereich Baden-Württembergs möglicherweise aufgehoben werden kann.

(Quellen: dpa, Stadtwerke Karlsruhe)