Letztes Mittel: Baden-Württemberg gibt Wolf zum Abschuss frei

Ein leicht geduckter Wolf scheint etwas mit seinen Augen zu fixieren. Die Ohren sind aufgerichtet und sein Kopf ist leicht geneigt. Das Tier befindet sich auf einer Lichtung oder am Waldrand.
Symbolbild © istockphoto/RobChristiaans

Baden-Württemberg ordnet den Abschuss eines Wolfs an. Das Ministerium sieht keine andere Wahl, nachdem das Tier Menschen zu nah kam. Zudem entwickelt sich derzeit ein gefährlicher „Wolfstourismus“.

Im Nordschwarzwald ist ein Wolf zum Abschuss freigegeben – ein historischer Schritt in Baden-Württemberg. Der Grund: Das Tier hat zunehmend seine natürliche Scheu verloren. Die Entscheidung folgt nach gescheiterten Rettungsversuchen.

Wolf verliert seine Scheu: Selbst Vergrämen und Umsiedeln scheiterten

Ein junger Wolf im Nordschwarzwald hat sein Schicksal besiegelt, indem er die natürliche Distanz zum Menschen verloren hat. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat daher eine bis März befristete Abschussgenehmigung für das Tier erteilt – die erste dieser Art seit rund 180 Jahren. Der Rüde mit der Kennung GW2672m, der im Gebiet der Hornisgrinde lebt, war wiederholt aufgefallen. Seit Jahresbeginn gab es nicht weniger als 180 Sichtungsmeldungen. Der Wolf näherte sich Menschen, oft mit Hunden, bis auf wenige Meter und verfolgte sie teilweise über lange Strecken.

Besonders problematisch war die Entstehung eines sogenannten Wolfstourismus. Das Tier wurde zum begehrten Fotomotiv, und es gab Berichte, dass Menschen versuchten, es gezielt anzulocken. Dies führte zu der Befürchtung, die angeborene Scheu des Wolfs könne vollständig verschwinden und gefährliche Situationen provozieren. Alle vorherigen Maßnahmen waren gescheitert. Versuche, das Tier zu fangen, mit einem Sender auszustatten und sein Verhalten zu korrigieren, blieben erfolglos. Auch Vergrämungsaktionen zeigten keine Wirkung. Deshalb gibt Baden-Württemberg den Wolf nun zum Abschuss frei.

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Der gefährliche Wolfstourismus und seine unheilvollen Folgen

Gemäß dem offiziellen Wolfsmanagementplan gilt die Entnahme als letztes Mittel, wenn ein Wolf sich Menschen gegenüber wiederholt unerwünscht verhält und andere Lösungen versagen. Speziell ausgebildete Jäger sind indessen mit dem Auftrag unterwegs, den Abschuss durchzuführen. Der Naturschutzbund Baden-Württemberg zeigte Verständnis für die schwierige Entscheidung und bezeichnete sie als logische Konsequenz des problematischen Verhaltens.

Die Genehmigung ist bis zum 10. März befristet, dem voraussichtlichen Ende der Paarungszeit, in der das Verhalten des Wolfs besonders auffällig war. Dennoch hinterlässt der Fall die brisante Frage, wie viel Wildnis unsere moderne Gesellschaft noch zulassen kann – und wo ihre Grenzen liegen.

(Quellen: PETA, Waldwirtschaft Baden-Württemberg, SWR)