Endlich ist es soweit, es gibt bereits die erste Lockerungen für den Einzelhandel – Die 3G-Regel fällt weg.
Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt, die Regel fällt ab diesem Mittwoch weg.
«Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart über die Lockerung. Jedoch bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die in der Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel bleibe erhalten.
Kretschmann wollte weitere «verantwortliche Öffnungsschritte», wenn die Belastung der Krankenhäuser diese zulasse, nicht ausschließen, möchte aber die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar abwarten.Der Grüne forderte, dass der Expertenrat der Bundesregierung vor der Konferenz «belastbare Aussagen macht, wie wir nun die Lage mit dem Omikron-Virus einzuschätzen haben». Kretschmann ergänzte: «Sonst schwimmt man da immer zu sehr.» Die Menschen dürften niemals das Gefühl bekommen, «dass wir aus dem Bauch heraus etwas entscheiden».
Die Landesregierung passte am Dienstag zudem die Corona-Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen an. Der grün-schwarze Ministerrat beschloss die neue Corona-Verordnung, mit der in Sport und Kultur wieder mehr Zuschauer zugelassen werden sollen. Die Anpassung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-plus-Regel bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind 5000 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit der 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Jedoch erlaubt das Land auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent – und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Länder von vergangener Woche vorsieht. Demnach müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen. /dpa