Lockerungen: Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Baden-Württemberg

Geöffnete Cafes und Restaurants mit vielen Gästen
Symbolbild

Es ist endlich soweit, die Corona-Regeln werden ab heute gelockert in Baden-Württemberg – Alle Regeln gibt es hier im Überblick.

Von diesem Freitag an gelten im Südwesten neue Corona-Regeln. Die Landesregierung setzt mit der neuen Verordnung ihr reguläres Stufensystem wieder in Kraft und lockert damit in vielen Lebensbereichen leicht ihre Maßnahmen.

Es gilt nur noch die Alarmstufe, die zweithöchste Stufe. Das bedeutet, dass etwa inRestaurants, Museen und beim Sport in Hallen nur noch die 2G-Regel beachtet werden muss.

Bisher waren auch hier Geimpfte und Genesene verpflichtet, einen Test vorzuweisen. Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur sind wieder mehr Besucher erlaubt – die Obergrenze liegt bei 6000, wenn am Eingang die 2G-plus-Regel gilt.Auch für Ungeimpfte gibt es Erleichterungen. Die nächtlichen Ausgangssperren fallen mit Rückkehr in die normale Alarmstufe weg. Schon seit Mitte der Woche dürfen Ungeimpfte wegen eines Gerichtsurteils schon wieder shoppen gehen, wenn sie einen aktuellenTest dabei haben. Bei Friseuren und Barbershops müssen sie künftig keinen PCR-Test mehr vorweisen, es reicht ein Antigen-Schnelltest, wie das Staatsministerium am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.Hintergrund für die Lockerungen ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss.

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Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig. Experten sagen, dass Omikron zwar weniger schwere Krankheitsverläufe habe, aber deutlich ansteckender sei. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen – relativ gesehen – gesunken ist, muss die Regierung die Maßnahmen etwas lockern.Es gibt aber wegen Omikron auch Verschärfungen innerhalb der nun wieder geltenden Alarmstufe. In Bussen und Bahnen ist ab 18 Jahren eine FFP2-Maske Pflicht. Clubs, Discos und clubähnliche Lokale müssen wegen erhöhter Ansteckungsgefahr geschlossen bleiben. Dasselbe gilt für Messen und Ausstellungen. Fasnachtsumzüge sind ebenfalls verboten. /dpa