
Ein Gehaltsstreit bei Daimler Truck endet mit einem überraschenden Urteil: Eine ehemalige Führungskraft bekommt rund 210.000 Euro nachgezahlt – doch es geht um weit mehr als Geld.
Erst sah es nach einem ganz normalen Gehaltsstreit aus. Doch dann ging es vor Gericht um eine erstaunliche Summe – und um die Frage, was fair ist.
210.000 Euro statt Spitzengehalt
Jahrelang arbeitete sie für den Konzern und stieg zur Führungskraft auf. Doch beim Blick auf die Gehälter ihrer männlichen Kollegen kamen bei einer ehemaligen Mitarbeiterin von Daimler Truck offenbar Zweifel auf: Verdiente sie für vergleichbare Arbeit deutlich weniger? Die Frau, die bereits vor rund dreißig Jahren bei Daimler-Benz angefangen hatte, zog deshalb vor Gericht. Sie gab an, dass sie gegenüber einem männlichen Kollegen finanziell benachteiligt worden sei. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit arbeitete sie in Teilzeit und verdiente weniger als ein Mann in einer vergleichbaren Position.
Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es nun um die Frage: Welches Gehalt darf überhaupt als Vergleich herangezogen werden? Die Klägerin wollte sich am Spitzengehalt eines männlichen Kollegen orientieren. Entscheidend sei laut dem Gericht jedoch in ihrem Fall nicht das Einkommen des bestbezahlten Kollegen, sondern das Mediangehalt vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. Und auch dieser Vergleich fiel für Daimler Truck teuer aus. Die Frau hatte dem Gericht zufolge tatsächlich zu wenig verdient. Unterm Strich stehen ihr deshalb rund 210.000 Euro Nachzahlung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu. Das Spitzengehalt des einzelnen Kollegen bekommt sie dagegen nicht. Unter anderem spielte eine Rolle, dass sie kürzer in der Position gearbeitet hatte und weniger Erfahrung auf diesem Gebiet vorweisen konnte. Eine weitere Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in diesem Fall nicht zu.
Urteil mit Signalwirkung für Frauen
Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor mitgeteilt, dass ein solcher Vergleich grundsätzlich möglich sein kann. Der Fall zeigt damit auch, welche Möglichkeiten Arbeitnehmerinnen haben, wenn sie einen Verdacht auf ungleiche Bezahlung hegen. Das Entgelttransparenzgesetz und interne Vergütungstabellen können wichtige Hinweise liefern.
(Quellen: LAG Baden-Württemberg, Daimler Truck)














