Mehr Städte in Baden-Württemberg führen Verpackungssteuer ein

Man schaut hinter das Schaufenster eines Ladens, in dem etwas verkauft wird. Im Fokus steht ein Zettel, auf dem steht "Hier gilt die Verpackungssteuer". In dem Geschäft oder Café muss man für Verpackungen extra Geld bezahlen. Diese Regel wird in immer mehr Städten in Baden-Württemberg umgesetzt.
Symbolbild © imago/Eibner

Es scheint ein neuer Trend in den Rathäusern zu sein. Denn jetzt wollen immer mehr Städte in Baden-Württemberg eine Verpackungssteuer auf Einweg-Becher und Einweg-Boxen einführen.

Von der Pizzaschachtel bis zum Kaffeebecher: Diese neue Verpackungssteuer breitet sich in immer mehr Städten Baden-Württembergs aus.

50 Cent mehr für einen Kaffee – das dürfte nicht allen passen

Nach dem Vorbild Tübingens führt nun auch Freiburg zum Jahreswechsel eine Steuer auf Einwegverpackungen ein. Doch die Bewegung in Baden-Württemberg ist ambivalent: Während einige Städte bereits ablehnten, prüfen andere weiterhin, dem Beispiel zu folgen. Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung in Freiburg ab dem 1. Januar konkret: Auf jede Einwegverpackung für Speisen und Getränke fallen 50 Cent zusätzlich an. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Pizzakarton, einen Kaffeebecher oder eine Eisschale handelt. Sogar Einwegbesteck und Trinkhalme über zehn Zentimeter kosten jetzt 20 Cent extra. Eine komplette Menü-Bestellung mit mehreren Komponenten kann so schnell deutlich teurer werden.

Die Verpackungssteuer soll die Städte Baden-Württembergs sauberer machen – aber auch die Haushaltskasse füllen. Während sich Tübingen seit 2022 als Vorreiter zeigt und mittlerweile auch Konstanz nachgezogen hat, zeigt sich in einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe im September 2025 jedoch ein gemischtes Bild. Städte wie Heidelberg, Mannheim, Stuttgart, Karlsruhe und Baden-Baden bekundeten zwar Interesse, doch einige haben sich bereits dagegen entschieden. Heidelberg beispielsweise lehnte die Steuer im Doppelhaushalt ab und bezeichnete sie als „Bürokratiemonster“. In Mannheim scheiterte sie an dem Personalaufwand, weil 5,5 neue Stellen nötig gewesen wären, was die Einnahmen aufgefressen hätte.

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Tübingen als Vorreiter, andere ziehen nach – oder sind klar dagegen

Die Steuerpflicht trifft Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen. Dazu gehören Burger-Boxen, Pommes-Tüten und Sushi-Schalen. Ausgenommen sind hingegen Pfandflaschen, Bäckertüten für Brot oder Kuchen ohne Besteck, essbare Waffeln und Schalen sowie Speisereste vom Restaurantbesuch.

Bei Veranstaltungen gelten Sonderregelungen: Verkäufer, die an maximal zehn Tagen im Jahr auf Festen oder Märkten Einweg anbieten, sind befreit. Der Verkauf auf längeren Veranstaltungen wie dem Freiburger Weihnachtsmarkt oder über eine ganze Sportsaison ist dagegen steuerpflichtig. Ob sich die Verpackungssteuer als neuer Standard in Baden-Württembergs Städten etabliert, bleibt offen. Fakt ist jedoch: Das Thema bewegt das ganze Land.

(Quellen: Bundesland Baden-Württemberg, Verpackungssteuer, Finanzamt)