Neues Verbot kommt für Millionen Raucher in Baden-Württemberg

Zwei lose Zigaretten in einer weißen Zigarettenschachtel. Man sieht keine Marke oder sonstige Schrift. Die Schachtel liegt auf einem Holztisch.
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Ab dem 1. Juni kommen auf Raucher in Baden-Württemberg drastische Änderungen zu. Neue Rauchverbote gelten dann an vielen öffentlichen Orten und bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Das neue Gesetz soll das öffentliche Leben im Bundesland spürbar verändern. Die Behörden wollen damit das Miteinander an vielen Plätzen im Alltag neu regeln.

Millionen Raucher müssen sich umstellen

In Baden-Württemberg treten ab dem 1. Juni deutlich strengere Regeln für Raucher in Kraft. Vor allem Orte, an denen sich häufig Kinder und Jugendliche aufhalten, geraten jetzt stärker in den Fokus. Rauchen ist künftig unter anderem auf Kinderspielplätzen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie in Freibädern, Zoos und Freizeitparks untersagt. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um klassische Zigaretten, Vapes oder Shishas handelt. Auch E-Zigaretten und nikotinfreie Vapes fallen künftig unter das Gesetz. Selbst dann, wenn weder Tabak noch Nikotin noch Cannabis enthalten ist. Das Land begründet den Schritt damit, dass beim Verdampfen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden könnten.

In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks dürfen Betreiber zwar spezielle Raucherbereiche einrichten – diese müssen jedoch deutlich abseits liegen. Komplett tabu sind Raucherzonen künftig auf Schulhöfen. Auch Raucherzimmer in Behörden werden abgeschafft. Für Gaststätten bleiben viele bisherige Ausnahmen bestehen. In Außenbereichen darf man weiterhin rauchen. Kleine Ein-Raum-Kneipen dürfen das Rauchen ebenfalls erlauben, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. Größere Restaurants und Diskotheken dürfen weiterhin abgetrennte Raucherräume anbieten. Neu ist jedoch: Diese Räume müssen klar deklariert sein und dürfen ausschließlich von Erwachsenen betreten werden.

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Bis zu 6500 Euro Strafe möglich

Schon beim ersten Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro. Wer innerhalb eines Jahres erneut erwischt wird, muss sogar mit bis zu 500 Euro rechnen. Noch teurer kann es für Betreiber von Kneipen oder Restaurants werden. Werden Vorschriften missachtet, drohen Strafen von bis zu 3330 Euro – im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.

Laut Statistik rauchten 2021 in Baden-Württemberg noch 17,4 Prozent der Menschen ab 15 Jahren. Mehr als jeder zehnte Todesfall soll dort auf das Rauchen zurückzuführen sein. Gefährlich bleibt dabei auch das Passivrauchen – hauptsächlich für Kinder und Säuglinge. Deutschlandweit gibt es zwar Nichtraucherschutzgesetze, allerdings unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland deutlich. Nichtraucherschutzgesetze seien uneinheitlich und oft voller Ausnahmen, kritisieren Experten. Bundesweit einheitlich geregelt ist dagegen die Tabakwerbung: Werbung in Fernsehen, Radio, Internet und Printmedien ist verboten – mit Ausnahme von Fachzeitschriften.