Neues Verkehrsschild verwirrt Autofahrer in Baden-Württemberg

Ein Blick aus der Luft über eine große Kreuzung in einer Großstadt in der Mittagszeit, auf der viele Autos, Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind.
Symbolbild © istockphoto/georgeclerk

In Baden-Württemberg gibt es ein neues Verkehrsschild. Autofahrer sollten diese beachten. Denn es drohen ein Bußgeld und ein Punkt.

Immer wieder gibt es neue Verkehrsschilder. Diese sollten Autofahrer kennen. Sie müssen sich deswegen in Bezug auf neue Verkehrsschilder auf dem Laufenden halten. So auch bei diesem neuen Exemplar, was nun in Stuttgart steht.

Neues Verkehrsschild verwirrt Autofahrer

Verkehrsteilnehmer jeder Art sollten die Straßenverkehrsordnung mit all ihren Regeln und Verboten kennen. Das gilt auch für neue Schilder. Immer wieder passiert es nämlich, dass Auto- oder Radfahrer diese nicht kennen. So erging es auch einigen Verkehrsteilnehmern in Stuttgart.

Denn dort befindet sich ein neues Schild. Und zwar auf der Pendlerstrecke zwischen Vaihingen und Stuttgart Süd, auf der Kaltentaler Abfahrt. Das Schild ist rund und hat einen roten Rand. In der Mitte befinden sich links ein rotes Auto und rechts ein Fahrrad und ein Moped. Das neue Schild trägt laut der Straßenverkehrsordnung den Namen „StVO VZ 277.1“

Die Bedeutung des neuen Verkehrsschildes

Das neue Straßenschild ist im Grunde nicht schwer zu verstehen. Bei den Autofahrern sorgt es trotzdem für Verwirrung. Denn es handelt sich dabei um ein Überholverbotsschild. Konkret bedeutet dies: Wo dieses Schild platziert ist, dürfen Fahrrad- und Mopedfahrer nicht überholt werden. Auch dann nicht, wenn sie nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind – und auch dann nicht, wenn es einen eingezeichneten Radweg gibt.

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Das neue Schild wurde bereits am Freitag, dem 14. Januar aufgestellt. Dies berichtet die Stadt Stuttgart. Damit sollen hauptsächlich die Radfahrer geschützt werden. Denn im Jahr 2020 beschloss die Bundesregierung mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, dass für das Überholen von Radfahrern durch Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts gesetzlich festgeschrieben ist.

Neues Verkehrsschild schützt Fahrradfahrer

Autofahrer überholen Radfahrer immer wieder an Engstellen. Dies ergab eine Sicherheitskampagne und Verkehrsmessungen. Nun stellte die Stadt Stuttgart das neue Verkehrsschild auf. Dieses verdeutlicht das Überholverbot an den besonders schmalen Straßenabschnitten.

Autofahrer, die dieses Überholverbot missachten, droht eine Strafe. Diese besteht aus einem Bußgeld ab 70 Euro und einem Punkt in Flensburg.