Im öffentlichen Nahverkehr will man eigentlich mitnehmen können, was man braucht. Doch mit dem neuen Gegenstandsverbot in Baden-Württemberg wird das in der Zukunft schwer werden.
Jetzt zieht man harte Konsequenzen im Ländle. Wer sich in Baden-Württemberg nicht an das neue Gegenstandsverbot hält, dem drohen hohe Strafen. Manch einer fühlt sich in seiner Freiheit eingeschränkt.
Neue Regelung im Nahverkehr: Bis zu 10.000 Euro kostet es, dies dabei zu haben
Es ist erschreckend, wie sehr hier die Gewalt-Straftaten in der Vergangenheit zugenommen haben. Darauf reagiert Baden-Württemberg jetzt mit einem Gegenstandsverbot für den öffentlichen Nahverkehr. Bisher war es nämlich folgendermaßen: Die einzelnen ÖPNV-Unternehmen konnten selbst entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Neu wird in Zukunft sein: Die Regel gilt für das gesamte Bundesland – und für alle Verkehrsmittel. Dabei geht es nicht nur um Busse und Bahnen, sondern auch beispielsweise um Fähren. Die neue Vorschrift untersagt dann jedem, ein Messer mit sich zu führen. Sogar wenn es sich um ein alltägliches Buttermesser handelt, muss man mit Strafen rechnen. Unglaublich: Gemeint ist auch das normale Taschenmesser, das man in der Hosentasche trägt. Nur vereinzelte Ausnahmen sollen dann noch möglich sein.
Andererseits sind die Zahlen der Messervorfälle schockierend. Im Ländle gab es im letzten Jahr demnach 222 Attacken mit Messer. Man muss dabei bedenken, dass es sich bei dieser Zahl nur um Angriffe im Nahverkehr handelt! Außerdem liegt die Dunkelziffer wohl sehr viel höher, viele dieser Taten ziehen gefährliche Körperverletzungen nach sich. Denn enge Busse oder Bahnen machen solche Angriffe besonders riskant. Vor diesem Hintergrund lässt sich das strikte Gegenstandsverbot im ÖPNV in Baden-Württemberg wohl doch verstehen. Aber was ist, wenn man ein Messer zum Beispiel für die eigene Arbeit benötigt?
Auf der Jagd nach Sicherheit – Von der Freiheit zur Kontrolle
Jäger, Fischer oder Menschen, die den Gegenstand für sportliche oder traditionelle Zwecke benötigen, dürfen diese auch mitführen. Das gilt allerdings nur, wenn sie auf dem Weg zu ihrer Tätigkeit – oder gerade auf dem Rückweg sind. Auch darf man ein neu gekauftes Küchenmesser in seiner Originalverpackung dabeihaben. Und selbstverständlich sollten auch Einsatzkräfte im Dienst vollkommen ausgestattet sein. Wer das neue Gegenstandsverbot in Baden-Württemberg jedoch missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro! Das lohnt sich also wirklich nicht.
Das genaue Datum für die Einführung des Verbots, das übrigens auch an allen Haltestellen gelten wird, steht bislang noch nicht fest. Es ist jedoch wohl nur noch eine Frage der Zeit. Ob es dann zu weniger Gewalt kommen wird, muss sich zeigen. Klar ist aber, dass es sehr teuer werden wird, sich in Zukunft mit diesem Gegenstand erwischen zu lassen.