Rauchen in der Öffentlichkeit – in BW drohen strengere Verbote

Ein rundes Schild mit einer durchgestrichenen Zigarette vor einem weißen Hintergrund. Es handelt sich um ein Warnschild, welches ein striktes Rauchverbot in diesem Bereich ausspricht. Im Hintergrund kann man einen Park erkennen.
Symbolbild © istockphoto/Karina Mako Oktaviani

Wer in Baden-Württemberg in der Öffentlichkeit rauchen will, muss neue Regeln befolgen. Das Nichtraucherschutzgesetz wurde überarbeitet. Einigen gehen die verschärften Vorschriften jedoch nicht weit genug: Sie fordern noch strengere Verbote für Raucher.

Passivraucher werden gesundheitlich stark belastet, während viele die Folgen unterschätzen. Im Bundesland Baden-Württemberg gelten deshalb neue Vorgaben. Kritiker empfinden diese als unzureichend.

Seit dem 1. Juni 2026 gelten strikte Verbote für Raucher

Nikotin sorgt kurzfristig für Entspannung und Glücksgefühle. Auf lange Sicht schadet das Nervengift der Gesundheit jedoch, weil es extrem süchtig macht. Wer sich das Rauchen abgewöhnen will, leidet allerdings unter den unangenehmen Begleiterscheinungen: Oftmals verspüren Betroffene Unruhe, werden nervös und kämpfen innerlich stark gegen ihre Lust auf eine Zigarette an. Der regelmäßige Tabakkonsum hat in Deutschland und weltweit jedes Jahr zahlreiche rauchbedingte Tode zur Folge. Millionen wollen aufhören, doch nur wenigen gelingt der Rauch-Stopp ohne professionelle Hilfe. Wer es schafft, senkt unter anderem das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs.

Um Nichtraucher und besonders gefährdete Gruppen wie Kinder, Schwangere und Ältere zu schützen, wurde das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg überarbeitet. Seit dem 1. Juni 2026 gelten strikte Verbote: Wer sich auf Spielplätzen, in Freizeitparks oder in Zoos aufhält, darf nicht zum Glimmstängel greifen. Gleiches gilt für Freibäder und Bushaltestellen. Allerdings gilt die Neuregelung nicht nur für die klassische Zigarette. Es sind auch die zunehmend beliebten E-Zigaretten und Vapes betroffen.

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Rauchen in der Öffentlichkeit: Bürger fordern Aufhebung dieser Ausnahme

Obwohl inzwischen strengere Regeln gelten, geht das neue Gesetz einigen Bürgern in Baden-Württemberg nicht weit genug: Auch in Bier-, Wein- und Festzelten soll das Rauchverbot gelten. Für diese ist bislang eine Ausnahme vorgesehen. Deshalb haben sie inzwischen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Nichtraucherschutzverband Deutschland e. V. erklärt, dass es in eben solchen Zelten oftmals eine höhere Schadstoffbelastung gibt. Dichter Qualm und eine schlechte Belüftung erschweren den Aufenthalt für Nichtraucher und steigern das Risiko des Passivrauchens. Ob durch die Klage strengere Verbote umgesetzt werden können, bleibt vorerst offen.

(Quellen: Sozialministerium BW, VerfGH BW)