Regionen in Sorge: Wilder Wolf darf erlegt werden im Schwarzwald

Ein ausgewachsener Wolf, mit halblangem Fell, steht auf einer Lichtung. Unter ihm befindet sich sattes, frisches Gras, während im Hintergrund verschwommen eine Bewaldung angedeutet ist. Er blickt fragend in Richtung Bildmitte.
Symbolbild © istockphoto/RobChristiaans

Im Schwarzwald spitzt sich die Lage zu: Ein zutraulicher Wolf sorgt für Angst und Empörung – nun hat ein Gericht entschieden, dass er erlegt werden darf.

Ein scheues Raubtier sorgt für hitzige Debatten, Gerichtsdramen und schlaflose Nächte. Soeben ist eine Entscheidung gefallen, die viele erschüttert – und andere aufatmen lässt.

Urteil mit Sprengkraft im Nordschwarzwald

Jetzt ist es offiziell: Der zutrauliche Wolf im Nordschwarzwald darf erschossen werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim wies die Klage von Tierschützern ab. Damit ist der Weg frei für die sogenannte Entnahme des Rüden mit der Kennung GW2672m. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Bis zum 10. März darf das Tier getötet werden. Ein professionelles Entnahmeteam aus Jägern steht bereit. Im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg soll es den Wolf suchen, finden – und erschießen. Die Begründung: Der Rüde habe sich wiederholt Menschen und Hunden bis auf wenige Meter genähert. Seit 2024 wurden mehr als 180 Sichtungen dokumentiert, in fast jedem zweiten Fall war ein Hund dabei.

Experten vermuten, dass der Wolf in der Paarungsphase bis März gezielt die Nähe zu Hündinnen suchte. Mangels Artgenossinnen könnte er gelernt haben, dass diese meist in Begleitung von Menschen unterwegs sind. Hinzu kam ein regelrechter Wolfstourismus: Neugierige Spaziergänger und Fotografen sollen versucht haben, das Tier anzulocken. Das Ministerium spricht von einem nicht arttypischen Verhalten und sieht eine Gefahr für die Bevölkerung. Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) stellte sich grundsätzlich hinter den Kurs der Landesregierung.

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Streit um Artenschutz und Bestand

Doch nicht alle sind einverstanden. Die klagende Naturschutzinitiative verwies auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten. Gerade einmal vier männliche Tiere gelten in Baden-Württemberg als sesshaft. Der VGH widersprach: Es gehe nicht allein um die lokale Population, sondern um den Erhaltungszustand der Art insgesamt. Und der hat sich in Deutschland deutlich verbessert, denn seit der Rückkehr der Wölfe Anfang des 21. Jahrhunderts wächst der Bestand kontinuierlich. Im Monitoringjahr 2014/2015 wurden bundesweit 268 Tiere gezählt, 2024/2025 waren es bereits 1.633 – ein Plus von über 500 Prozent.

Besonders viele Wölfe leben in Niedersachsen und Brandenburg, jeweils rund 400 Tiere. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind es über 200. Der Wolf galt seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland als ausgerottet – verfolgt und verdrängt. Erst seit rund zehn Jahren streifen wieder Wölfe durch Baden-Württemberg.

(Quellen: dpa, Umweltministerium Baden-Württemberg)