Reisen und Ausflüge gehören in Baden-Württemberg dazu. Die Ferien stehen vor der Türe und mit den neuen Regelungen kommen auch neue Einschränkungen für Reisen und Ausflüge auf.
Tourismus, Reisen und Tagesausflüge sind wichtige Standpfeiler in Baden-Württemberg. Die Urlaubsregionen könnten jedoch nun weiteren starken Einschränkungen ausgesetzt sein. Der Corona-Gipfel hat nun entschieden, wie es weitergeht.
Weihnachtsferien besser zu Hause verbringen?
Viele wünschen sich, dass sie über die Weihnachtsferien verreisen können. Nach zwei Jahren Pandemie möchten viele einfach einmal raus. Doch der jüngste Corona-Gipfel könnte hier harte Einschränkungen mit sich bringen. Übernachten im Hotel, Gasthäusern oder bei den Verwandten könnte nur bedingt möglich sein.
Bei den neuesten Entscheidungen traf es maßgeblich die Gastronomie. Hier wird ab Samstag ein Test von Geimpften und Genesenen verlangt, wenn diese ins Restaurant möchten. Was ist aber mit touristischen Einrichtungen, Beherbergungen und Ausflügen? Hierfür gibt es noch keine konkreten Aussagen. Aber: Bislang gilt hier schon die 2G-Regelung. Was vielen nicht bewusst war.
Übernachten im Hotel oder Unterkünften mit 2G
Wer nach Bayern reist und dort übernachten möchte, der kann nur als Geimpfter oder Genesener in Hotels oder gastronomische Einrichtungen. Außerdem gilt hier eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen unterliegen der 2G-Plus-Regelung. Eine Planung für einen Winterurlaub wird vielen massiv erschwert.
Die Uneinigkeit der Bundesländer sorgt für ein Wirr-Warr an Regelungen. Maskenpflicht herrscht überall. Doch was die Beherbergung angeht gibt es Unterschiede. Experten raten dazu, sich konkret immer wieder selbst darüber zu informieren, welche Regelungen für das Reiseziel gelten.
Gute Vorbereitungen sind wichtig
Wer nicht wirklich verreisen muss, sollte am besten zu Hause bleiben. Das ist eine weit verbreitete Meinung. Auch Experten sehen das ähnlich, denn so könnte eine weitere Ausbreitung des Virus vermieden werden.
Zudem ist unklar, ob nicht in Kürze weitere Regelungen entschieden werden, welche dann ein Reisen allgemein erschweren könnte. Grundsätzlich sollten Reisen nur mit einer Reiserücktrittsversicherung gebucht werden, um im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.