Risikostufe „hoch“: Seuche ausgebrochen in Baden-Württemberg

Seuche breitet sich aus.
Symbolbild Foto: Marcin Bielecki/PAP/dpa

In Baden-Württemberg ist eine Seuche ausgebrochen. Für Betriebe und Tierhalter gelten bereits strenge Biosicherheitsmaßnahmen.

Seit Anfang des Jahres steht es fest, dass eine neue Seuche in Baden-Württemberg ausgebrochen ist. Aktuell betroffen sollen mehrere Betriebe sein. Auch private Tierhalter sind in Gefahr.

Risikostufe „hoch“: Seuche in Baden-Württemberg

Das Friedrich-Löffler-Institut hat das Risiko als „hoch“ bewertet. Deshalb wurden strenge Biosicherheitsmaßnahmen erlassen, die einzuhalten sind. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Schutz vor Ansteckung. So möchte man eine weitere Verbreitung unbedingt verhindern. Die wenigsten Bürger dürften in den letzten Wochen etwas von dieser Bedrohung mitbekommen haben. Dabei sind die Maßnahmen nicht nur für größere, sondern auch für kleinere Betriebe erlassen worden.

Strenge Sicherheitsmaßnahmen durchgesetzt

Seit dem 21. Januar sind alle Halter von Geflügel zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen angehalten. In erster Linie geht es um die Sicherung der Stalleingänge. Unbefugte dürfen das Stallgelände nicht betreten. Außerdem müssen die Mitarbeiter Schutzbekleidung tragen. Ebenso erforderlich sind Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen. Todesfälle oder Symptome der Seuche müssen sofort dem zuständigen Amt gemeldet werden.

Untersuchungen zur Abklärung, ob die Tiere unter der Geflügelpest leiden, bleiben für die Tierhalter kostenfrei. Es dürfen nur Mitarbeiter der zuständigen Laboruntersuchungseinrichtungen die Untersuchungen vornehmen. Die Lage ist ernst. Deshalb gelten die Sicherheitsmaßnahmen erst einmal auf unbestimmte Zeit.

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Warnung vor Verbreitern der Geflügelpest

Man hat derzeit festgestellt, dass die Seuche vorwiegend in der Population der Wildvögel auftritt. Deshalb ist eine Ansteckung mit Wildvögeln und dem Geflügel im Betrieb unbedingt zu vermeiden. Die Tierhalter sind dazu angehalten, den direkten oder indirekten Kontakt zu unterbinden. Deshalb müssen die Betriebe zu besonderen Sicherheitsvorkehrungen greifen. Diese seien eine wichtige Maßnahme, um einen flächendeckenden Schutz zu gewährleisten.

Laut Ministerium müssen sich ab sofort auch private Geflügelhalter beim Veterinäramt registrieren lassen. Außerdem wurde das „Radar Bulletin“ ins Leben gerufen. Hier können alle Verbraucher Informationen zur internationalen Lage abrufen. Wer einen toten Wildvogel findet, sollte diesen Fund sofort dem zuständigen Veterinäramt melden.