Silvester ohne Knaller: Böllerverbot kommt wohl in Baden-Württemberg

Silvester mit Zuschauern und Feuerwerk
Symbolbild

Karlsruhe-Insider: Kein Geböller mehr an Silvester – Forderungen werden immer stärker.

Für viele gehört Böllern an Silvester einfach dazu. Das Feuerwerk, der Geruch, den viele auch als Gestank bezeichnen und das ganze drum herum, sollen das neue Jahr willkommen heißen.

Seit einigen Jahren werden aber auch immer mehr Gegenstimmen laut, die ein Böllerverbot an Silvester fordern. Jetzt bekommen diese Unterstützung von Polizeigewerkschaften, die ebenfalls ein solches Verbot einfordern.

Der Grund für das Verbot sollen aber nicht der Umweltschutz oder Tierschutz sein, denn besonders die Umwelt und die Tiere leiden unter den massiven Knallereien am Meisten, sondern es geht um die Eindämmung von Corona-Zahlen. Diese steigen seit kurzer Zeit extrem rasant an. Auch in Baden-Württemberg ist keine Bremse in Sicht. Durch das Verbot von Silvesterfeuerwerken sollen auch die Pandemiezahlen reduziert werden.

Schon letztes Jahr gab es ein Verkaufsverbot

Auch zum Jahreswechsel von 2020 / 2021 gab es bereits ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik. Dabei sollten vor allem auch Verletzungen durch Feuerwerkskörper und Verbrennungen reduziert werden. Denn diese belegen jedes Jahr viel Platz in Krankenhäusern. Durch das Verkaufsverbot sollte so also dazu beigetragen werden, dass Krankenhäuser und Kliniken, die aufgrund der Pandemie bereits massiv überlastet sind, nicht noch zusätzlich belastet werden.

Der Erfolg war mäßig, denn viele eingefleischte Böllerfans haben dann einfach ihren eingelagerten Vorrat verbraucht. Doch auch in diesem Jahr soll es ein Böllerverbot geben. Esslingen und Ludwigsburg äußern sich was das betrifft, klar und deutlich. Es wird ein generelles Feuerwerksverbot geben!

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Viele allerdings hoffen, dass es nicht zu einem solchen Verbot kommt. Denn zahlreiche Städte und Gemeinden wünschen sich kein allgemeines Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Doch ob das wirklich realistisch ist? Die Fakten liegen auf der Hand. Bei all den Diskussionen geht es ebenfalls um Ansammlungen von Menschen, großen Feiern, die Ansteckungsgefahren deutlich erhöhen sowie auch die Risiken von Verletzungen, die wiederum die Krankenhäuser massiv belasten würden.

Alternativen wären beispielsweise zentral abgehaltene Feuerwerke, die von Städten und Gemeinden organisiert werden. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig bis 24. November 2021, enthält bislang keine Regelungen zu Silvester. Das Infektionsschutzgesetz ist derzeit ohnehin in der Überarbeitung und so wollen viele Länder und Gemeinden abwarten, was hier der Bund an Bestimmungen ausgeben könnte und sich dann daran orientieren zu können.

Ludwigsburg und Esslingen erklären, dass die Bürger wohl an Silvester 2021 Böllern dürfen. Nur in der Altstadt Esslingens gibt es eine Ausnahme. Denn § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz besagt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände  in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern verboten ist.