Solarstrom für Nachbarn erlaubt – doch kaum jemand macht mit

Ein altes Fachwerkhaus ist mit einer Solaranlage ausgestattet, erneuerbare Energie zu erzeugen. Neben dem Haus stehen einige Bäume, die von Pflanzen umschlungen werden, zum Teil ohne Baumkrone.
Symbolbild © istockphoto/elxeneize

Solarstrom für Nachbarn klingt nach einer cleveren Idee: günstiger Strom für die einen, mehr Einnahmen für die anderen. Doch in der Praxis sorgen bürokratische Hürden und fehlende Technik für Probleme.

Die Regierung verspricht billige Energie für alle Nachbarn. Wer eigenen Ökostrom auf dem Dach macht, darf ihn jetzt ganz einfach weiterverkaufen. Doch neue Gesetze und strenge Vorgaben blockieren das Projekt im Alltag komplett. Am Ende stehen die Besitzer der Anlagen vor einer unlösbaren Wand aus Papierkram.

Viele Hürden – und kaum jemand kann loslegen

Auf dem eigenen Dach produziert die Photovoltaikanlage fleißig Strom. Doch wenn niemand zu Hause ist, landet ein großer Teil davon im öffentlichen Netz. Dabei könnte die Energie eigentlich direkt bei den Nachbarn landen – und dort für günstigeren Strom sorgen. Die Idee dahinter heißt „Energy Sharing“. Besitzer von Solaranlagen sollen ihren Strom mit Nachbarn oder anderen Interessierten teilen können. Für die Abnehmenden könnte das attraktiv sein: Sie zahlen im Idealfall weniger als für normalen Strom vom Markt. Und die Betreiber der Solaranlage können mehr verdienen als mit der klassischen Einspeisevergütung. Klingt nach einer Win-win-Situation. Doch in der Realität sieht es derzeit ganz anders aus.

„Das Modell funktioniert in der Praxis noch nicht“, sagt Energieexperte Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort seien bereits Beschwerden eingegangen, wonach Netzbetreiber Energy Sharing nicht unterstützen oder technisch nicht umsetzen können. Ein großes Problem sind die Smart Meter. Die intelligenten Stromzähler sind Voraussetzung dafür, dass der gemeinsam genutzte Strom korrekt abgerechnet werden kann. Denn beim Energy Sharing muss der Verbrauch im Viertelstundentakt erfasst werden. Der Einbau dieser Messsysteme kommt allerdings nur schleppend voran. Auch an anderer Stelle klemmt es: Es fehlen Plattformen und geeignete Strukturen, um die Stromgemeinschaften unkompliziert zu organisieren und abzurechnen. Wer Strom über das öffentliche Netz teilt, muss zudem zahlreiche Vorgaben erfüllen. Kleine Nachbarschaften, Kommunen oder Energiegenossenschaften stoßen dabei schnell an ihre Grenzen.

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Rechtlich erlaubt – praktisch kompliziert

Seit 1. Juni ist es grundsätzlich möglich, Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen, ohne dass ein klassischer Stromversorger dazwischengeschaltet werden muss. Möglich wurde das durch neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz. Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die Bürgern mehr Möglichkeiten zur gemeinsamen Energienutzung geben soll.

Doch damit aus dem Gesetz auch Realität wird, muss sich noch einiges ändern. Die Verbraucherzentrale fordert unter anderem niedrigere Netzentgelte und eine geringere Stromsteuer für Energy-Sharing. Erst dann könnte sich das Modell auch finanziell wirklich lohnen.

(Quellen: BMWE, BNetzA, VZ BW)