Steuer-Schock in BW – Bürger soll plötzlich 40-mal mehr zahlen

Eine Fotomontage, bestehend aus einem gelb-weißen Straßenschild mit der schwarzen Aufschrift "Steuereinnahmen Ausgabenproblem". Im Hintergrund wehen zwei Deutschlandflaggen im Wind.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Für eine unscheinbare Wiese soll ein Bürger nun plötzlich 40-mal mehr zahlen. Warum das Finanzamt so tief in die Tasche greifen will, sorgt für Ärger.

Eine Rechnung sorgt für Fassungslosigkeit: Für eine unscheinbare Wiese soll ein Freiburger plötzlich Tausende Euro zahlen. Schuld ist die neue Grundsteuer.

Aus 87 Euro werden plötzlich 3.500 Euro

Seit mehr als 100 Jahren gehört das Haus der Familie von Eugen Bleyler. Das denkmalgeschützte Gebäude steht im Freiburger Stadtteil Wiehre. Bleyler selbst lebt dort mit seiner Tochter und einer weiteren Familie. Seit der Grundsteuerreform ist die Rechnung für das Grundstück bereits deutlich gestiegen: Zusammengerechnet müssen sie inzwischen fast viermal so viel Grundsteuer zahlen wie früher. Doch das ist nicht der größte Ärger. Neben dem Haus liegt eine Wiese. Für genau dieses Stück Land hat das Finanzamt eine besonders drastische Neubewertung vorgenommen. Statt bisher 87 Euro Grundsteuer soll Bleyler dafür nun rund 3.500 Euro im Jahr zahlen – etwa das 40-Fache.

Der Grund: Die Wiese wurde als bebaubar eingestuft. Für Bleyler ist das kaum nachvollziehbar. Seiner Darstellung zufolge gibt es keine Zufahrt zu dem Grundstück. Die Fläche liegt zwischen den Gärten der Nachbarn. Auch Anschlüsse für Gas, Strom, Wasser und Abwasser seien nicht vorhanden. Bleyler hat Einspruch eingelegt und dem Finanzamt bereits vor mehr als sechs Monaten ein Gutachten vorgelegt. Eine Antwort steht bislang aus. Immerhin muss er die umstrittene Grundsteuer für die Wiese vorerst nicht bezahlen.

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1,4 Millionen Einsprüche gegen die neue Grundsteuer

Nach Angaben des Finanzministeriums gingen bislang rund 1,4 Millionen Einsprüche gegen die neuen Bescheide ein. Seit 2025 spielt der sogenannte Bodenwert eine zentrale Rolle. Kritiker sehen darin ein Problem. Denn bei der Berechnung spielt es kaum eine Rolle, was tatsächlich auf einem Grundstück steht. Ob Mehrfamilienhaus, Villa oder kleines Einfamilienhaus – entscheidend ist hauptsächlich der Wert des Bodens.

Der Bund der Steuerzahler hält die Regelung deshalb für problematisch und klagt gemeinsam mit weiteren Verbänden vor dem Bundesfinanzhof. Im Raum steht letztlich sogar eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Das Finanzministerium verteidigt das Modell dagegen. Es solle die Grundsteuer vereinfachen und zugleich Anreize schaffen, Bauland tatsächlich zu nutzen. Betroffen sind rund 5,6 Millionen Eigentümer in Baden-Württemberg. Und auch Mieter können die Folgen spüren: Vermieter dürfen die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten weitergeben. Die meisten anderen Bundesländer setzen auf das sogenannte Bundesmodell, das der Bund entwickelt hat. Dabei richtet sich der steuerliche Wert einer Immobilie hauptsächlich nach dem Bodenwert und den fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen.

(Quellen: SWR, Finanzministerium BW)