
In Baden-Württemberg müssen sich Raucher künftig an sehr viel strengere Regeln halten. An immer mehr Orten gibt es Rauchverbote, die auch für E-Zigaretten, Vapes und Shishas gelten.
Raucher in Baden-Württemberg müssen sich in Zukunft an noch mehr Orten an Rauchverbote halten. Mit der Gesetzesreform will die Landesregierung ein deutliches Signal setzen und bestimmte Personengruppen schützen.
Strenge Rauchverbote: Reform des Nichtraucherschutzgesetzes
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat das Nichtraucherschutzgesetz überarbeitet und zur parlamentarischen Beratung im Landtag eingereicht. Das derzeitige Gesetz stammt von 2007 und wurde zuletzt 2009 überarbeitet. Demnach soll künftig an noch mehr öffentlichen Orten striktes Rauchverbot herrschen. Der Gesetzesentwurf umfasst auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas, da beim Erhitzen oder Verbrennen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Geplant sind die neuen Rauchverbote insbesondere an Orten, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten. Um diese Generation vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, zählen beispielsweise Spielplätze, Freibäder, Zoos und Freizeitparks zu den neuen Rauchverbotszonen. Auch soll es auf Schulhöfen keine Raucherzonen mehr geben. Wer gegen das kommende Nichtraucherschutzgesetz verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Eine Zuwiderhandlung sieht ein Bußgeld bis zu 200 Euro vor. Ein wiederholter Verstoß kann sogar bis zu 500 Euro kosten.
Rauchverbote an immer mehr Orten in Baden-Württemberg
Auch andere Personengruppen sollen durch das überarbeitete Nichtraucherschutzgesetz künftig geschützt sein. Neben den überzeugten Nichtrauchern betrifft dies vornehmlich ältere und chronisch erkrankte Menschen. Daher umfassen die Verbote auch Raucherzimmer in öffentlichen Behörden und Haltestellen. In gastronomischen Betrieben und Clubs ist das Rauchen in speziell dafür vorgesehenen Bereichen wie Raucherräumen oder im Außenbereich weiterhin gestattet. Allerdings müssen die Betreiber bereits am Eingang auf einen solchen Bereich hinweisen. Weiterhin ist der Zutritt nur volljährigen Personen erlaubt. Auch zeitlich begrenzte Veranstaltungen bleiben von den neuen Rauchverboten verschont, da diese keine permanente gesundheitliche Belastung darstellen.
Laut einer Statistik des Robert Koch-Instituts (Stand: 20. November 2024) liegt der Anteil der Erwachsenen, die täglich oder gelegentlich Tabakprodukte rauchen, in Baden-Württemberg bei 27,2 Prozent. Bei Jugendlichen waren es in den letzten Jahren deutlich weniger. Das lag nicht zuletzt an einer besseren Aufklärung zum Thema und strengeren Regeln zum Verkauf von Tabakwaren. Mit den E-Zigaretten und Vapes ist jedoch wieder ein leichter Aufwärtstrend erkennbar.
(Quellen: Gesundheitsministerium, Baden-Württemberg, DPA)














