Wende bei Corona-Hilfen: Land zahlt Millionen an Betriebe zurück

Eine Fotomontage mit dem sichtbaren Titel "Corona-Hilfen." Über einem Dokument oder Vertrag liegen Spritzen und Atemschutzmasken. Außerdem hält eine Hand ein Bündel 50-Euroscheine in der Hand. Sie symbolisieren den finanziellen Aspekt dieser staatlichen Unterstützung die es in der Pandemie gegeben hat.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Es kommt zu einer Wende bei den Corona-Hilfen in Baden-Württemberg! Tausende Betriebe, die staatliche Soforthilfen zurückzahlen mussten, bekommen ihr Geld jetzt vom Land zurück – in Millionenhöhe.

Nach monatelangem Streit kommt jetzt die Wende bei den Corona-Hilfen. Denn der Landtag beschloss ein Gesetz, das zehntausende Unternehmen von Rückforderungen befreit. Doch bis das Geld fließt, dauert es noch.

Gerichtsurteil machte Rückzahlung möglich: Bis zu 100.000 Betriebe betroffen

Gute Nachrichten für tausende Unternehmen in Baden-Württemberg: Wer in der Pandemie Corona-Soforthilfen erhielt und später zurückzahlen musste, bekommt sein Geld nun vom Staat zurück. Der Landtag verabschiedete somit in einer Sondersitzung ein entsprechendes Gesetz. Betroffen sind vor allem kleine Betriebe, die es im ersten Lockdown besonders hart getroffen hat: Friseure, Restaurantbetreiber, Fitnessstudio-Inhaber, Einzelhändler und Solo-Selbstständige. Viele von ihnen hatten die Soforthilfen nach der ersten Richtlinie vom März 2020 erhalten und mussten sie später auf Druck der L-Bank wieder zurücküberweisen. Einige Existenzgründer gerieten dadurch sogar in existenzielle Not – einige mussten Insolvenz anmelden.

Hintergrund der Wende ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Die Richter gaben mehreren klagenden Unternehmen recht: Die Rückforderungsbescheide der L-Bank waren nicht ausreichend konkret formuliert und somit rechtswidrig. Das Urteil betrifft alle Soforthilfen, die zwischen dem 22. März und dem 7. April 2020 beantragt wurden. Damals gab es die Hilfen nämlich weitgehend ohne strenge Zweckbindung.

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Das Wirtschaftsministerium rechnet mit bis zu 100.000 Anträgen. Neben den rund 62.000 Fällen mit rechtskräftigen Rückzahlungsbescheiden kommen etwa 13.000 Unternehmen hinzu, die sich nie gemeldet hatten, sowie rund 10.000 freiwillige Rückzahler. Für das Land wird es teuer: Mindestens 800 Millionen Euro werden fällig, hinzu kommen bis zu 100 Millionen Euro Verwaltungskosten.

Ganz einfach wird die Rückzahlung aber nicht. Betroffene müssen einen Antrag über ein Online-Portal stellen – das allerdings erst noch entwickelt werden muss. Die L-Bank rechnet mit einer europaweiten Ausschreibung, die ein halbes Jahr dauern könnte. Frühestens im Herbst dürften die ersten Anträge möglich sein.

(Quellen: Ministerium für Wirtschaft Baden-Württemberg, Landesregierung Baden-Württemberg, Landtag Baden-Württemberg, dpa)