Ein Ex-Starspieler des Karlsruher SC ging jüngst wegen einer hohen Geldsumme vor Gericht. Der ganze Fall sorgt für jede Menge Diskussionsstoff und erhitzt die Gemüter. Dabei hätte es gar nicht so weit kommen müssen.
Der Spieler genießt bei Fans und Vereinsführung ein hohes Ansehen – zumindest bisher. Denn jetzt ging er vor Gericht. Der ehemalige Starspieler des Karlsruher SC wollte zu seinem Recht kommen. Nun gibt es eine Entscheidung.
Vor Gericht: Ex-Starspieler des Karlsruher SC klagt
Vor dem Arbeitsgericht wollte der Spieler Geld von seinem ehemaligen Verein, dem Karlsruher SC, einklagen. Es ging um seinen Vertrag, genauer gesagt das umstrittene Vertragsende und dementsprechend ausstehende Zahlungen. Denn laut Jérôme Gondorf habe sich sein Vertrag automatisch bis zum Juni 2025 verlängert. Der KSC sah das jedoch anders und beendete das Geschäftsverhältnis zum 30. Juni 2024. Gondorf spielt inzwischen also nicht mehr für den KSC, wollte sich jedoch drei Monatsgehälter einklagen. Die geforderte Summe belief sich auf 126.000 Euro.
Die Enttäuschung kam am Dienstag, denn seine Klage hatte keinen Erfolg. Sie wurde vom Richter abgewiesen. Man müsse ins Detail gehen. Es gebe nämlich eine entsprechende Klausel im Vertrag. Demnach habe der Vertrag eindeutig am 30. Juni 2024 geendet. Eine weitere Verlängerung sei aus dem Wortlaut nicht abzulesen gewesen. Der Verein habe zudem auch durch E-Mails belegen können, dass es keine Verlängerung gegeben habe.
Über 100.000 Euro als Forderung: Spieler will spenden
Der Streitwert betrug 126.000 Euro. Vor Gericht bot der Ex-Starspieler des Karlsruher SC eine gütliche Einigung an. Er wollte sich mit 50.000 Euro begnügen und die gesamte Summe spenden. Als einen der möglichen Spendenempfänger nannte er zunächst auch den Fanclub des KSC. Doch beim letzten Spiel konnte man genau sehen, was die Fans davon hielten. Sie hielten nämlich Plakate mit der Aufschrift “Behalt dein Geld” hoch, die man selbst in den Zuschauermassen noch gut lesen konnte – darauf stand auch Jérôme Gondorfs Name.
Die Klage wurde mittlerweile offiziell abgewiesen. Natürlich hat Gondorf noch die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen und Berufung einzulegen. Man wird sehen, was aus dem Fall wird. Vielleicht ist es besser, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen. Aber auch hier werden sich die Geister wieder scheiden.