Angst und Schrecken verbreitet derzeit eine Kinderbande, die in Karlsruhe ihr Unwesen treibt. Eine unglaubliche Viertelmillion Euro Schaden haben die Jugendlichen und Kinder bereits angerichtet. Die Polizei spricht von mehr als 160 Straftaten.
In den vergangenen zwölf Monaten hat eine Kinderbande rund um Karlsruhe ihr Unwesen getrieben und enorme Schäden angerichtet. Sie hatten es vor allem auf Autos abgesehen und führten nichts Gutes im Schilde. Von einem Dummejungenstreich kann hier keine Rede mehr sein.
14 Jahre alt: Kinderbande treibt bei Karlsruhe ihr Unwesen
Zuletzt gelang der Polizei ein Schlag in Baden-Baden, allerdings erst nach über einem Jahr. Bis dahin trieb eine Kinderbande in der Nähe von Karlsruhe ihr Unwesen. Die jugendlichen Täter sind zum Teil erst 14 Jahre alt. Die Polizei hat nun wohl zwei Jugendliche unter 18 Jahren in Untersuchungshaft genommen. Die Ermittlungen reichen mittlerweile bis ins vergangene Frühjahr zurück.
Inzwischen sind rund 163 Straftaten registriert, wobei ein enormer Anstieg von Straftaten im Zusammenhang mit Autos sowie dem Diebstahl von Gegenständen und Fahrzeugen zu verzeichnen ist. Die Kriminalpolizei hatte in diesem Zusammenhang eine Einsatzgruppe mit dem Arbeitstitel “Bauchtasche” gebildet. Ihre Aufgabe war es, die Täter zu fassen.
Schaden von einer Viertelmillion Euro: Autodiebstähle und Vandalismus
Ein weiteres Problem ergab sich: Die Kinderbande, die bei Karlsruhe ihr Unwesen trieb, bestand aus Mitgliedern, die zum Teil noch minderjährig waren. 14 Jahre alt ist einer der Übeltäter. Außerdem sollen zwei Männer im Erwachsenenalter dazugehören. Sie haben Autos gestohlen und zum Teil enorme Schäden angerichtet. Mittlerweile hat der Schaden die schwindelerregende Höhe von über 250.000 Euro erreicht.
Wie es mit den jugendlichen Tätern weitergeht, ist noch nicht abzusehen. Schließlich laufen die Ermittlungen auf Hochtouren, um auch wirklich alle Straftaten aufklären zu können. Unter 14 Jahren können Kinder nicht belangt werden, für den 14-Jährigen können die Taten mittlerweile jedoch Folgen haben. Doch diese werden sich wohl in Grenzen halten. Für alle anderen Täter gilt entweder das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht, abhängig von ihrem Alter.