Algerier belästigt Reisende und greift Beamte an im Karlsruher HBF

Wartezeiten im Hauptbahnhof
Foto: Thomas Riedel

Im Karlsruher Hauptbahnhof eskalierte gestern die Situation, reisende wurden belästigt und dann wurden noch die Beamte angegriffen.

Am frühen Sonntagmorgen hat ein 23-jähriger algerischer Staatsangehöriger eine Streife der Bundespolizei beleidigt und angegriffen, nachdem er zuvor einen Reisenden im Karlsruher Hauptbahnhof belästigte.

Da eine hilflose Lage des Mannes nicht ausgeschlossen werden konnte, nahmen ihn die Beamten in Gewahrsam. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand.Gegen 03:30 Uhr wurde die Streife in der Haupthalle auf den 23-Jährigen aufmerksam. Er hielt einen Reisenden ohne ersichtlichen Grund fest, unterschritt den Mindestabstand zu der Person und trug keine erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung. Die Identitätsfeststellung des Mannes unterband sein ordnungswidriges Verhalten zunächst.Der 23-Jährige steigerte sich nun in ein aggressives und unkooperatives Verhalten und beleidigte die Beamten immer wieder. Mit Unterstützung einer weiteren Streife gelang es den Mann auf die Dienststelle zu bringen, obwohl er versuchte die Beamten zu treten und zu beißen.

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Ein Alkoholtest auf der Dienststelle ergab einen Wert von fast 1,8 Promille. Nach Abschluss der Maßnahmen erhielt der Mann einen Platzverweis für den Karlsruher Hauptbahnhof,dem er jedoch nicht nachkam.Aufgrund der Gesamtumstände konnten die Beamten eine hilflose Lage des Mannes nicht mehr ausschließen. Nach Beurteilung durch einen Polizeiarzt verblieb der 23-Jährige daher im Gewahrsam der Bundespolizei.Bereits wenige Stunden später sollte der Mann endgültig von der Dienststelle entlassen werden. Doch auch hier nahm er die Möglichkeit nur sehr widerwillig an, seinen Weg frei fortzusetzen. Die Beamten mussten ihn unter Anwendung von unmittelbarem Zwang erst aus der Dienststelle und schließlich auch aus dem Hauptbahnhof bringen.Den polizeibekannten Mann erwarten nun unter anderem Anzeigen wegen Angriffs aufVollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung. Zudem muss er sich wegenseiner Vielzahl an Beleidigungen und der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten. /ots