Alkohol & Feuerwerksverbot in Karlsruhe: Diese Regeln gelten an Silvester

Symbolbild

Karlsruhe Insider: Silvester wird ruhig in Karlsruhe.

In Karlsruhe hat die Stadt am Donnerstag eine Verfügung für verschiedene öffentliche Flächen erlassen, wo sich auch an normalen Tagen ziemlich viele Menschen treffen.

Für diese Plätze besteht ein generelles Alkoholverbot, und zusätzlich zu Silvester und Neujahr eine Pyrotechnik- und Verweilverbot. Das hat die Stadt in Absprache mit den Sicherheitskräften so beschlossen.

Speziell für den Werderplatz besteht für die Gültigkeit der allgemeinen Verfügung ein zusätzliches Alkoholkonsumierungsverbot. In den Jahren vor Corona hatten sich bereits tagsüber viele junge Menschen versammelt, die allesamt Alkohol genossen hatten.

Auf dem Werderplatz (zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße), Marktplatz (zwischen Hebelstraße und Kaiserstraße), Schlossplatz (begrenzt durch das Schloss sowie die Straßen Schlossbezirk und die Gebäudeflucht entlang der Straße Schlossplatz), im Schlossgarten (Anlagenflächen nördlich des Schlosses), auf dem Friedrichsplatz (zwischen Lammstraße und Ritterstraße, südlich und nördlich begrenzt durch Gebäudefluchten), Stephanplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, nördlich begrenzt durch Amalienstraße, südlich durch die Postgalerie), Europaplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, südlich begrenzt durch die Postgalerie, nördlich durch die Gebäudeflucht der Kaiserstraße) sowie in der Reichardtstraße Durlach (ab Einmündung Parkplatz im Bereich der Endstation der Turmbergbahn bis Einmündung Sepp-Herberger-Weg)

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Für alle anderen Bereiche gilt die Einschränkung vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 9.00 Uhr.