Man sollte meinen, dass die Karlsruher Bürger schon genug für den Stadt- und Nahverkehr bezahlen. Doch weit gefehlt, denn jetzt kommt ein neuer Preishammer in Karlsruhe.
In Karlsruhe kommt der neue Preishammer auf die Bürger zu – dadurch drohen noch mehr Gebühren für Bus und Bahn. Viele ahnen noch nicht, was zukünftig auf sie zukommt.
Preishammer in Karlsruhe – trifft die Bürger hart
Wer sich in der Stadt oder auf dem Land noch ein Auto leisten will, muss dafür viel Geld ausgeben. Und diese Kosten könnten jetzt noch steigen. Denn möglicherweise müssen Autobesitzer auch für den öffentlichen Nahverkehr zahlen. Grund dafür ist das Landesmobilitätsgesetz. Es sieht eine Sonderabgabe vor, eine zusätzliche Abgabe, die auf die Bürger und vor allem auf die Autofahrer umgelegt werden soll. Nur so soll das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr langfristig verbessert werden.
Nach langer Zeit hat man sich auf dieses neue Gesetz geeinigt. Es geht um eine Wende in der Verkehrspolitik in Deutschland und darum, vorrangig den öffentlichen Personennahverkehr zu unterstützen und auszubauen. Dazu ist eine sogenannte Nahverkehrsabgabe vorgesehen. Die Kommunen in Baden-Württemberg, zu denen auch Karlsruhe gehört, haben die Möglichkeit, diese Abgabe auf die Autofahrer umzulegen.
Zusätzliche Gebühren in Karlsruhe: Autofahrer zur Kasse gebeten
In welcher Höhe eine solche Abgabe erhoben wird, entscheidet letztlich der Gemeinderat. So ist es möglich, dass für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs eine Sonderabgabe von bis zu 15 Euro auf die Autofahrer umgelegt wird. Auf diese Weise soll es möglich sein, das Angebot beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr bis 2030 nahezu zu verdoppeln. Für viele Bürger ist dies ein Unding, da ohnehin schon Unmengen an Steuergeldern in diese Bereiche fließen.
Nun sollen noch mehr Abgaben her, die zum Teil wieder auf die Bürger und vor allem auf die Autofahrer umgelegt werden. Doch die Kommunen und der Landkreis sind sich in dieser Frage nicht einig. Man habe sich in Karlsruhe mehr für eine Arbeitgeberabgabe eingesetzt. Diese sei aber wohl nicht in das Gesetz eingeflossen. Ein weiteres Problem sind die Bürger, die unterschiedlich vom ÖPNV-Angebot profitieren. Hier gibt es eklatante Unterschiede, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Auch hier scheint eine ausreichende Differenzierung zu fehlen. Wie sich das Ganze konkret entwickeln wird, werden die Bürger in den nächsten Monaten noch herausfinden.