Aufstände in Karlsruhe: Letzte Generation als kriminell eingestuft

Mehrere in Warnwesten gekleidete, an die Straßen geklebte Klimaaktivisten der Gruppierung Letzte Generation werden von der Polizei unter Anwendung eines Griffes von der Fahrbahn gelöst und weggebracht, um die Straße wieder frei für Autos zu machen.
Symbolbild © imago/aal.photo

In Karlsruhe kam es einmal mehr zu einer Protestaktion der als mittlerweile kriminell eingestuften “Letzten Generation”. Die Gruppe leistet Widerstand gegen die Einordnung der Staatsanwaltschaft.

Wieder kam es zu Aufständen der sogenannten Klima-Kleber. Die Proteste waren eine lautstarke Reaktion auf Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München. Denn diese stuft die Letzte Generation seit Neuestem als “kriminelle Vereinigung” ein.

Neue Eskalationsstufe: Heftiger Protest gegen heikles Urteil

In mehreren Bundesländern laufen derzeit Verfahren gegen Mitglieder der Bewegung, weshalb ihnen hohe Strafen drohen. Doch was tun die Aktivisten? Sie fallen sofort durch die nächste Aktion auf. Somit haben Mitglieder gestern, am Donnerstagmorgen (5. Juni) in aller Frühe am Haupteingang der Bundesgeneralanwaltschaft in Karlsruhe Plakate angebracht. Die Aktion begründet die Letzte Generation damit, dass sie nicht als “kriminelle Vereinigung” eingestuft werden möchte. Vielleicht würde es helfen, wenn man genau diese Aktionen unterlässt … Die Polizei beendete die Protestaktion jedenfalls nach etwa 45 Minuten und sprach Platzverweise aus. Festnahmen gab es jedoch keine. Die Generalbundesanwaltschaft gab auf Nachfrage keine Stellungnahme zur Aktion ab – auch nicht dazu, ob sie wegen Sachbeschädigung ermittelt.

Die Einstufung der Letzten Generation nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch (“Bildung einer kriminellen Vereinigung”) sorgt deutschlandweit für Diskussionen. Juristisch entscheidend ist, ob die Letzte Generation gezielt Straftaten wie Straßenblockaden plant – etwa um den Verkehr lahmzulegen. Kritiker sehen in dieser Einschätzung einen gefährlichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit, während Befürworter auf den hohen Organisationsgrad der Gruppe verweisen. Einige Gerichte haben den Verdacht bereits bestätigt, andere sind vorsichtiger. In Berlin etwa wird die rechtliche Lage derzeit erneut geprüft. Klar ist: Die Frage, ob die Letzte Generation kriminell ist, ist alles andere als eindeutig – und beschäftigt derzeit Juristen, Politiker und die Öffentlichkeit gleichermaßen.

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Klimaschützer oder Kriminelle: Paragraph 129 bringt Bewegung ins Spiel

Die Letzte Generation ist seit 2021 durch Aktionen im ganzen Land bekannt geworden. Festkleben auf Autobahnen, Farbattacken auf Denkmäler und Museumsstücke – die Mittel sind radikal, die Botschaft klar: Wir müssen mehr für den Klimaschutz tun. Die Gruppe fordert unter anderem ein Tempolimit und den Ausstieg aus fossilen Energien. Doch das kommt nicht bei allen gut an, denn die Hälfte der Deutschen macht beim Klimaschutz nicht mit.

Während einige Menschen noch Verständnis für das Anliegen zeigen, stoßen die Protestformen zunehmend auf Ablehnung. Dass man nun offiziell darüber diskutiert, ob die Letzte Generation kriminell ist, zeigt, wie sehr sich die Stimmung gedreht hat. Die Entscheidung darüber wird wohl vor Gericht fallen – das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.