
Klingelstreiche an Orten bei Karlsruhe und in Baden-Württemberg sind offenbar keine Seltenheit. Dass der scheinbar harmlose Schabernack schnell zu ernsthaften Problemen führen und sogar richtig gefährlich werden kann, zeigen aktuelle Fälle.
Es sollte nur ein spielerischer Prank werden. Plötzlich muss jedoch die Polizei handeln. So geht es wohl einigen Betroffenen, die in einen Klingelstreich verwickelt sind.
Harmloser Streich ist plötzlich eine Polizeiangelegenheit
Sie testen Grenzen aus, machen Mutproben, probieren Neues: Kinder formen und finden ihre Identität Schritt für Schritt, indem sie manchmal „Verbotenem“ nachgehen. Was zur normalen Entwicklung zählt, kann für Erwachsene jedoch schnell zur Geduldsprobe werden. Genervte Nachbarn, die keine Lust auf wiederholte Klingelstreiche haben, sind hierbei keine Seltenheit. Manchmal führt das scheinbar harmlose Klingeln und Wegrennen jedoch dazu, dass sogar die Polizei tätig werden muss. Aktuelle Beispiele zeigen, in welche Richtung sich ein Streich entwickeln kann.
Klingelstreiche bei Karlsruhe und in Friedrichshafen
In Friedrichshafen soll ein 57-Jähriger eine Person, die zuvor einen Klingelstreich bei dem älteren Mann verursacht haben soll, mit einem Ast verletzt haben. Das blieb offenbar nicht ohne Folgen: Wie die Polizei erklärt, musste dieser anschließend ärztlich behandelt werden. Ein anderer Fall aus Ettlingen führte ebenfalls zu einer Anzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung. Diese wurde von den Eltern eines Kindes erstattet, das einem älteren Ehepaar einen Klingelstreich gespielt haben soll. Im Rahmen einer Auseinandersetzung soll das Kind Opfer einer Handgreiflichkeit geworden sein.
Wer selbst einen Klingelstreich erlebt, sollte laut Experten keinesfalls aus der Ruhe geraten oder aggressiv reagieren. Oft erwarten Kinder oder Jugendliche, die bei Nachbarn oder an Wohnhäusern klingeln, eine Reaktion ‒ etwa einen wütenden Ruf. Das kann als Erfolg gewertet werden und zu weiteren Streichen motivieren. Wer kann, schaltet den Ton der Klingelanlage nachts aus. Sind die Eltern des Kindes bekannt, hilft es, diese direkt anzusprechen. Bei wiederholten Streichen kann das Klingeln rechtliche Folgen nach sich ziehen, wenn zum Beispiel eine Ruhestörung vorliegt. Ein einziger Klingelstreich gilt jedoch als Bagatelle. Eine Weiterverfolgung erfolgt üblicherweise nicht, sofern es nicht etwa zu einer Sachbeschädigung oder anderen Taten kommt.
(Quellen: Polizei Karlsruhe, Stadt Ettlingen, Anwohnerberichte, dpa)














