Ausgangssperre für Ungeimpfte im Kreis Karlsruhe sorgt für Verwirrung

Einkaufsstraße mit Menschen
Symbolbild © istockphoto/alex57111

Karlsruhe Insider: Gemeinden und Polizei nicht einig.

Nach der neuen Verordnung der Bund-Länder-Konferenz müssen Ungeimpfte nachts zuhause bleiben, falls sie keinen triftigen Grund nachweisen können. Dies zu kontrollieren, ist im Raum Rastatt besonders schwer, weil sich die Gemeinden und die Polizei in ihren Aufgaben nicht einig sind.

Wer sich zwischen 21 und 5 Uhr als Ungeimpfter aus dem Haus wagt und keinen triftigen Grund dafür nachweisen kann, muss mit einer Strafe rechnen, welche durchaus bei mehreren Verstößen bis zu 500 Euro betragen kann.

Derartige Kontrollen waren bisher kein Schwerpunkt und daher wurde auch nur in der Gastronomie kontrolliert. Waren bislang die Ordnungsämter bis 21 Uhr in den Restaurants unterwegs, so müsste nun von 21 bis 5 Uhr die Polizei kontrollieren, und zwar alle Personen, welche sich außer Haus bewegen.

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Die Polizei darauf kontert, dass dies immer noch Sache der Ordnungshüter sei. Beim ersten und zweiten Lockdown war alles einfacher, weil keiner auf die Straße durfte. Nun sieht man den Leuten nicht an, ob sie geimpft sind oder nicht.