Ausgangssperren: Karlsruhe könnte die Corona-Regel nun stoppen!

Menschen mit Masken beim Einkaufen.
Symbolbild © istockphoto/Powerofflowers

Karlsruhe (dpa) – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eigenen Angaben ihre angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen nächtliche Ausgangssperren in der Bundes-Notbremse eingereicht.

Das teilte sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer – unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken – wollten nicht das ganze Corona-Notbremse-Gesetz kippen, «sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren», wie es weiter hieß. Statt weitgehend symbolischer Ausgangssperren solle der Gesetzgeber lieber tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.

Die GFF stehe hinter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und sei bisher auch gegen keine Maßnahme eingeschritten, sagte der Vorsitzende Ulf Buermeyer im Vorfeld in Berlin. Die Grenzen der Verfassung müssten aber eingehalten werden. Dies sei nun nicht mehr der Fall.

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Nach der Corona-Bundes-Notbremse gelten Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine. Die Maßnahmen greifen, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage lang über 100 liegt.

Zum Start der sogenannten Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei Dutzend Verfahren registriert, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten – und es gehe laufend mehr ein, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage. Der überwiegende Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.