Behörden sind alarmiert: Ansteckende Seuche hat Karlsruhe erreicht

Warnung mit Person mit Schutzanzug
Symbolbild

In Karlsruhe breitet sich eine ansteckende Seuche aus, es gibt bereits die ersten bestätigten Fälle im Stadtgebiet.

Nachdem im Stadtgebiet Karlsruhe mehrere Fälle der „hochpathogenen aviären Influenza“ bestätigt wurden, ordnet die Stadt Karlsruhe als zuständige Behörde vorerst noch keine Stallpflicht oder weitere Restriktionen für Geflügel an.

„Eine Stallpflicht ist für die Tiere häufig belastend, kann aber durchaus noch erforderlich werden“, erläutert die Leitende Veterinärdirektorin des Ordnungs- und Bürgeramtes, Alexandra Börner. „Wir beobachten das Geflügelpestgeschehen sehr genau und werden bei Bedarf auf der Grundlage einer Risikobewertung eine Anpassung vornehmen.“

Wildvögel, Hunde und Katzen

Die Stadt Karlsruhe ruft deshalb alle Geflügelhaltenden zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf. Dies dient vor allem dazu, weiterhin Ausbrüche in privaten Tierhaltungen zu vermeiden. Im angehängten Merkblatt des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz können sich Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, welche Biosicherheitsmaßnahmen sinnvoll sind, wie mit Wildvögeln oder Kot von Wildvögeln umzugehen ist, wie Desinfektion eingesetzt werden sollte und was bei Hunden und Katzen zu beachten ist.

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Der Vogelbestand im Zoo Karlsruhe wird in den kommenden Wochen intensiv überwacht, um Infektionen weiterer Tiere frühzeitig zu erkennen.

Beim Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe liegt die oberste Priorität in der Verhinderung der Verschleppung des Virus in Wirtschaftsgeflügelbestände und private Geflügelhaltungen, um die mit den daraus folgenden Restriktionen verbundenen hohen wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelwirtschaft zu verhindern. Die erforderlichen Maßnahmen basieren auf Rechtsverordnungen der EU und des Bundes.