
Ein 21-Jähriger aus der Region Karlsruhe steht im Verdacht, über einen längeren Zeitraum sogenannte Prank-Videos in Geschäften aufgenommen und anschließend im Internet veröffentlicht zu haben. Die Polizei hat inzwischen seine Wohnung durchsucht und umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die Ermittlungen laufen.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll ein Mann in mehreren Geschäften im Raum Gaggenau und Gernsbach Mitarbeiter und Verkäufer gefilmt haben, ohne deren Einverständnis einzuholen. Die Aufnahmen sollen anschließend auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht worden sein. Dabei ging es offenbar um überraschende Situationen und die Reaktionen der Betroffenen.
Video-Prank bei Karlsruhe – 21-Jähriger steht jetzt im Visier
Laut den bisherigen Erkenntnissen soll sich der Verdächtige unter anderem als Paketbote ausgegeben haben. In anderen Fällen soll er mit ungewöhnlichen Requisiten oder provozierenden Aktionen für Verwirrung bei Mitarbeitern gesorgt haben. Die Aufnahmen dienten offenbar dazu, möglichst viele Klicks und Reichweite im Internet zu erzielen.
Für die Betroffenen dürfte die Situation alles andere als lustig gewesen sein. Denn wer ohne Zustimmung gefilmt und anschließend öffentlich gezeigt wird, verliert die Kontrolle darüber, wo die Aufnahmen auftauchen und wie lange sie im Netz verbreitet werden. Genau deshalb schützen verschiedene Gesetze das Recht am eigenen Bild.
Wohnung von 21-Jährigem durchsucht – Internet-Streich geht viel zu weit
Die Staatsanwaltschaft erwirkte inzwischen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 21-Jährigen stellten die Ermittler elektronische Geräte und weitere mögliche Beweismittel sicher. Diese werden nun ausgewertet. Nach Angaben der Polizei prüfen die Ermittler mehrere Fälle. Die Zahl der betroffenen Personen könnte dabei deutlich höher liegen als zunächst bekannt. Ob es am Ende zu einer Anklage kommt, hängt vom Ergebnis der laufenden Ermittlungen ab.
Der Fall zeigt, wie schnell vermeintliche Internet-Streiche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Während sogenannte Prank-Videos auf sozialen Netzwerken oft millionenfach angesehen werden, geraten die Rechte der gefilmten Personen dabei immer wieder in den Hintergrund. Für Polizei und Staatsanwaltschaft handelt es sich deshalb nicht um einen harmlosen Spaß, sondern um einen möglichen Gesetzesverstoß.
(Quellen: Polizei Offenburg, Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Ermittlungsbehörden Baden-Württemberg, dpa)














